Bebauungsplan Nr. 3 "Auf dem Dorfe" 23. Änderung
23. Änderung
Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung
Der räumliche Geltungsbereich der 23. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 umfasst in der Gemarkung Halver (051005), Flur 33 das Flurstück 1616 und wird
- im Norden durch die Wohnbebauung Mozartstraße 9,
- im Osten durch eine öffentliche Grünfläche,
- im Süden durch die Wohnbebauung Schubertweg 12 und
- im Westen durch die Wohnbebauung Schubertweg 14 begrenzt.
Die Flächengröße des Änderungsbereichs beträgt 28 m².
Ziele der Bebauungsplanänderung
Der Bebauungsplanes Nr. 3 „Auf dem Dorfe“ ist seit dem 21.01.1970 und im westlichen Teil am Schubertweg ist die 16. Änderung seit dem 24.07.1995 rechtsverbindlich.
Zur Eingrünung der Wohnbebauung entlang des Schubertweges wurde mit der 16. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Auf dem Dorfe“ neben Baugebieten und Erschließungsflächen am nordöstlichen Rand eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. Zudem ist für die Grünfläche die Pflanzung von standortgerechten Sträuchern und Laubbäumen festgesetzt.
Das Flurstück 1616 ist in Privatbesitz übergegangen und wird mittlerweile gärtnerisch genutzt. Es steht somit einer öffentlichen Nutzung nicht mehr zur Verfügung.
In der 23. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 wird für das innerhalb des Änderungsbereichs liegende Flurstück 1616 die Änderung von einer öffentlichen Grünfläche in eine private Grünfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) festgesetzt. Damit wird das verbindliche Planungsrecht an die faktische Situation angepasst.
Verfahrensstand
- Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung am 25.09.2023
- Öffentliche Auslegung vom 28.09.2023 bis 30.10.2023 einschließlich
- Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 11.12.2023