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Landesweiter Warntag

Am 12. März 2026 findet in Nordrhein-Westfalen der landesweite Warntag statt. 

Dieser dient einerseits dazu, die Bevölkerung für das Thema Warnung zu sensibilisieren und andererseits die Warninfrastruktur zu testen. Dazu werden um 11:00 Uhr die kommunalen Warnkonzepte erprobt und alle örtlichen Warnmittel ausgelöst. Zusätzlich kann die Probewarnung zum Beispiel über Sirenen, Lautsprecherfahrzeuge oder auch über Social-Media verbreitet werden. Darüber hinaus wird das Lagezentrum der Landesregierung um 11:00 Uhr das Modulare Warnsystem und alle
damit verbundenen Warnmittel (Medienanstalten, Warn-Apps wie NINA, die Stadtwerbetafeln der Firmen Ströer und Wall und auch Cell-Broadcast) auslösen.
Wir möchten Ihnen mit diesem Schreiben die Möglichkeit geben, auch Ihre nachgeordneten Behörden über den Warntag in Kenntnis zu setzen,
um etwaige Störungen in Betriebsabläufen minimieren zu können.

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und das Ministerium für Schule und Bildung sind - aufgrund ihrer besonderen Betroffenheit - mit gesondertem Schreiben unterrichtet worden.

Bebauungsplan Nr. 3 "Auf dem Dorfe" 24. Änderung und 7. Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Bebauungsplan Nr. 3 "Auf dem Dorfe"
24. Änderung und 7. Berichtigung des Flächennutzungsplanes
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Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt am Rand der Innenstadt von Halver und umfasst eine Fläche von ca. 2.700 m². Der Geltungsbereich umfasst dabei vollständig das Grundstück des ehemaligen Evangelischen Kindergartens „Pusteblume“ (Flurstücke 415 und 418) sowie einen Teil des Wohngrundstücks südlich des Kindergartens (tlw. Flurstück 987).

Das Plangebiet wird

  • im Nordwesten durch die Straße „Bächterhof“,
  • im Nordosten durch einen Fußweg und die Wohnbebauung Bächterhof 17,
  • im Süden durch die Wohnbebauung Ringstraße 18 und 20 sowie die Wendeanlage der Ringstraße,
  • im Südwesten durch die Mehrfamilienhausbebauung entlang der Kampstraße und
  • im Westen durch die Wohnbebauung Bächterhof 21 und 23. begrenzt.
     

 

Ziele der Bebauungsplanänderung

Wesentliches Ziel der 24. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Auf dem Dorfe“ ist die Überplanung des Grundstücks des mittlerweile geschlossenen evangelischen Kindergartens „Pusteblume“ am Bächterhof. Es ist ein Neubau mit einer neuen, 4-gruppigen Kindertageseinrichtung im Erdgeschoss und zwei Wohngruppen für Senioren im 1. und 2. Obergeschoss vorgesehen. Das eingeschossige Altgebäude soll abgerissen werden.

Es ist ein Allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 mit maximal drei Vollgeschossen mit Höhenbegrenzung der Gebäude in offener Bauweise geplant.

Für Maßnahmen zur Verringerung der Nutzung fossiler Energieträger i. V. m. einer CO2-Reduktion im Sinne des Klimaschutzes werden entsprechende Festsetzungen getroffen.
Zur langfristigen Sicherung eines städtebaulich ansprechenden Ortsbildes sind baugestalterische Festsetzungen erfolgt.
 

Verfahrensstand

  • Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 11.12.2023
  • Öffentliche Auslegung vom 16.05.2024 bis 17.06.2024 einschließlich
  • Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 07.10.2024

Unterlagen zur 7. Berichtigung des Flächennutzungsplanes

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