Bebauungsplan Nr. 3 "Auf dem Dorfe" 24. Änderung

Bebauungsplan Nr. 3 "Auf dem Dorfe"
24. Änderung
Kontakt

Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt am Rand der Innenstadt von Halver und umfasst eine Fläche von ca. 2.700 m². Der Geltungsbereich umfasst dabei vollständig das Grundstück des ehemaligen Evangelischen Kindergartens „Pusteblume“ (Flurstücke 415 und 418) sowie einen Teil des Wohngrundstücks südlich des Kindergartens (tlw. Flurstück 987).

Das Plangebiet wird

  • im Nordwesten durch die Straße „Bächterhof“,
  • im Nordosten durch einen Fußweg und die Wohnbebauung Bächterhof 17,
  • im Süden durch die Wohnbebauung Ringstraße 18 und 20 sowie die Wendeanlage der Ringstraße,
  • im Südwesten durch die Mehrfamilienhausbebauung entlang der Kampstraße und
  • im Westen durch die Wohnbebauung Bächterhof 21 und 23. begrenzt.
     

 

Ziele der Bebauungsplanänderung

Wesentliches Ziel der 24. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Auf dem Dorfe“ ist die Überplanung des Grundstücks des mittlerweile geschlossenen evangelischen Kindergartens „Pusteblume“ am Bächterhof. Es ist ein Neubau mit einer neuen, 4-gruppigen Kindertageseinrichtung im Erdgeschoss und zwei Wohngruppen für Senioren im 1. und 2. Obergeschoss vorgesehen. Das eingeschossige Altgebäude soll abgerissen werden.

Es ist ein Allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 mit maximal drei Vollgeschossen mit Höhenbegrenzung der Gebäude in offener Bauweise geplant.

Für Maßnahmen zur Verringerung der Nutzung fossiler Energieträger i. V. m. einer CO2-Reduktion im Sinne des Klimaschutzes werden entsprechende Festsetzungen getroffen.
Zur langfristigen Sicherung eines städtebaulich ansprechenden Ortsbildes sind baugestalterische Festsetzungen erfolgt.
 

Verfahrensstand

  • Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 11.12.2023
  • Öffentliche Auslegung vom 16.05.2024 bis 17.06.2024 einschließlich
Termin buchen
Serviceportal
Kontakt