Bebauungsplan Nr. 3 "Auf dem Dorfe" 25. Änderung
25. Änderung
Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt im südwestlichen Stadtbereich von Halver zwischen Mozartstraße, Händelstraße und Mühlenstraße.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt im Westen der Ortschaft Halver und umfasst dabei in der Gemarkung Halver, Flur 33 die Flurstücke 405, 409, 416, 777, 952, 953, 954, 955, 1033, 1034 tw., 1168, 1169, 1268 tw., 1387 bis 1392, 1466 und 1489 tw. sowie innerhalb der Flur 81 die Flurstücke 405 und 1383.
Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 1,3 ha.
Das Plangebiet wird
- im Norden durch die Mozartstraße und die Wohnbebauung östlich der Händelstraße,
- im Osten durch die Händelstraße und die Wohnbebauung entlang der Mühlenstraße,
- im Süden durch die Mühlenstraße sowie
- im Westen durch eine öffentliche Grünfläche und die Wohnbebauung entlang der Händelstraße, des Schubertwegs und der Mühlenstraße begrenzt.
Ziele der Bebauungsplanänderung
Ein privater Investor plant auf einem ehemals gewerblich genutzten Grundstück an der Händelstraße in Anlehnung an die Umgebungsbebauung die Entwicklung eines Wohnquartiers. Geplant ist die Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit insgesamt ca. 66 Wohneinheiten sowie von drei Doppelhäusern. Das Bestandsgebäude des ehemaligen Gewerbebetriebs soll erhalten und zu einem Mehrfamilienhaus umgebaut werden.
Der Teil des Plangebiets, auf dem die Mehrfamilienhäuser und Doppelhäuser geplant sind, liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 3 „Auf dem Dorfe“. Dieser setzt hier aufgrund der gewerblichen Vornutzung ein Mischgebiet mit einer großzügigen überbaubaren Grundstücksfläche fest. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Wohnquartier zu schaffen, ist somit die 25. Änderung des Bebauungsplans und die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets erforderlich.
Neben den Grundstücken des Investors sind auch die bestehende Reihenhausbebauung östlich der Händelstraße, Ecke Mühlenstraße sowie das freistehende Einfamilienhaus Mozartstraße Nr. 3 Bestandteil der Bebauungsplanänderung. Hier setzt der aktuell rechtskräftige Bebauungsplan ebenfalls Mischgebiete fest, die im Zuge der 25. Bebauungsplanänderung ebenfalls in Allgemeine Wohngebiete geändert werden sollen.
Verfahrensstand
- Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 06.05.2024
- Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung vom 07.03.2025 bis 07.04.2025 einschließlich