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Bebauungsplan Nr. 30 "Bahnweg" 2. Änderung

Bebauungsplan Nr. 30 "Bahnweg"
2. Änderung
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Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 umfasst in der Gemarkung Halver (051005), Flur 29 die Flurstücke 1108, 1232, 1233, 1234, 1153, 1091, 1093, 1214 und 1215 und befindet sich ca. 600m südlich der Innenstadt. In nordöstlicher Richtung befindet sich ca. 150m entfernt ein Einkaufszentrum mit diversen Einzelhandelsgeschäften.

Das Plangebiet umfasst Teile des Bahnweges und die westlich vom Bahnweg gelegenen Grundstücke am Bahnweg mit den Hausnummern 4, 6 und 8. Darüber hinaus wird das Plangebiet im Westen durch die Katrineholmstraße und im Norden durch private Gartenflächen begrenzt.

Die Flächengröße des Änderungsbereichs beträgt ca. 5.500 m².

Ziele der Bebauungsplanänderung

Wesentliches Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 "Bahnweg" ist die Ausweisung von Allgemeinen Wohngebieten (WA) zur Sicherung der Wohnbebauung und Erweiterung um zumindest eine zusätzliche Baufläche sowie die Sicherung des vorhandenen Regenwasserklärbeckens.

Im Einzelnen werden folgende Zielsetzungen verfolgt:

  • Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten,
  • Schaffung von Baurecht für weitere Wohngebäude,
  • Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen,
  • Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung,
  • Sicherung der bisherigen Nutzungen durch Festsetzung von Leitungsrechten und einer Fläche für Entsorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Regenwasserklärbecken,
  • Festsetzung von Verkehrsflächen und Übernahme der bisherigen Festsetzung einer Versorgungsanlage mit der Zweckbestimmung Trafohaus.

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 erfolgt die Umstellung auf die aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Um das Planungsrecht an die heutigen Wohnbedürfnisse anzupassen, wird mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 die Bindung für Personengruppen mit  besonderem Wohnbedarf herausgenommen und ein „normales“ Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Grundsätzlich sind in einem WA weiterhin auch als Notunterkünfte genutzte Wohngebäude zulässig. Bahnweg 6 steht weiter im Besitz der Stadt Halver und soll aktuell weiterhin für Notunterkünfte genutzt werden. Durch die Streichung der Zweckbestimmung erhält man eine deutlich höhere Flexibilität bei der Nutzung der Wohngebäude.

Zudem wird auch die als Spielplatz festgesetzte Grünfläche entlang der Katrineholmstraße überplant und hier im Sinne der Nachverdichtung und Innenentwicklung ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

Die Baugebietstiefe der Wohngrundstücke entlang des Bahnwegs wird angepasst und auf dem nördlichen Teil des Grundstücks wird ein neues Wohngebiet festgesetzt. Erforderliche Vereinbarungen z.B. zu Baulasten sollen vor Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes in Privatverträgen geregelt werden.

Darüber hinaus befinden sich mehrere Leitungstrassen im Plangebiet. Diese liegen unterirdisch auf dem Grundstück an der Katrineholmstraße, verlaufen aus südwestlicher Richtung nach Nordosten und werden entsprechend im Bebauungsplan gesichert.

Ebenso wird das vorhandene Regenwasserklärbecken im Bebauungsplan gesichert.

Verfahrensstand

  • Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 04.04.2022
  • Beschluss zur öffentlichen Auslegung am 25.09.2023
  • Öffentliche Auslegung vom 28.09.2023 bis 30.10.2023 einschließlich
  • Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 11.12.2023
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