Bebauungsplan Nr. 43 "Gewerbegebiet Susannenhöhe" 1. Änderung
1. Änderung
Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 umfasst in der Gemarkung Halver, Flur 11, Flurstücke 925 und ehern. 936 und wird
- im Westen durch die Hälverstraße (L868),
- im Süden durch die Bundesstraße B229,
- im Osten durch den Ortsteil Heesfeld und
- im Norden durch die Straße in Richtung der Susannenhöhe begrenzt.
Die Flächengröße des Änderungsbereichs beträgt 2,36 ha.
Ziele der Bebauungsplanänderung
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist, die verändert ausgebaute Lage der Wendeanlage auf die vor Ort vorhandene Situation anzupassen und die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewerbenutzung auf den ehemaligen Verkehrsflächen zu ermöglichen.
Verfahrensstand
- Einleitungsbeschluss und Beschluss zur öffentlichen Auslegung durch den Rat der Stadt Halver am 25.09.2023
- Öffentliche Auslegung vom 28.09.2023 bis 30.10.2023 einschließlich
- Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 11.12.2023