X

VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Bebauungsplan Nr. 44 "Ortslage Halver"


Bebauungsplan Nr. 44 "Ortslage Halver"
Kontakt

Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Der Geltungsbereich ist nicht räumlich zusammenhängend, deshalb unterteilt er sich entsprechend der Abgrenzung des ZVB und der planungsrechtlichen Entwicklung in die im Zusammenhang bebauten Teilbereiche 1 bis 10.

Teilbereich 1 (ca. 9,5 ha) wird

  • im Norden durch die Danziger und Märkische Straße,
  • im Osten durch landwirtschaftliche Flächen,
  • im Süden durch die Gehölzflächen nördlich des Wohngebiets „Lütgenheide" und
  • im Westen durch die Dortmunder Straße (L 528) begrenzt.

Teilbereich 2 (ca. 1,9 ha) wird

  • im Norden durch Gehölzflächen sowie die Bräumke,
  • im Osten durch Gehölzflächen sowie ein Wohnhaus,
  • im Süden durch die B 229 und
  • im Westen durch die Wohnbebauung entlang der Straße „Im Winkel" begrenzt.

Teilbereich 3 (ca. 8,3 ha) wird

  • im Norden durch das Gewerbe-/ Industriegebiet „Langenscheid",
  • im Osten durch die gewerblichen Nutzungen entlang der Straßen „Langenscheid" (Teilgebiet 3),
  • im Süden durch die B 229 und
  • im Westen durch landwirtschaftliche Fläche sowie die Wohnbebauung entlang der Straße „Lütgenheide" (Teilbereich 4) begrenzt.

Teilbereich 4 (ca. 2,7 ha) wird

  • im Norden durch landwirtschaftliche Flächen,
  • im Osten durch die Wohngebiete entlang der Straßen „In der Bräumke" und „Am Hilgenstock", des Zaunkönig- und Nachtigallenwegs sowie landwirtschaftliche Flächen,
  • im Süden durch die B 229 und
  • im Westen durch das Wohngebiet „Lütgenheide" begrenzt.

Teilbereich 5 (ca. 15,6 ha) wird

  • im Norden durch landwirtschaftliche Flächen sowie das Industrie-/ Gewerbegebiet
    ,,Löhbach",
  • im Osten durch landwirtschaftliche Flächen sowie die Wohnbebauung entlang der Hagener Straße und Sternberger Straße (Teilbereich 7),
  • im Süden durch die B 229, den Evangelischen Friedhof sowie die Elberfelder Straße und
  • im Westen durch landwirtschaftliche Flächen sowie das Betriebsgelände der Firma Escha begrenzt.

Teilbereich 6 (ca. 1,8 ha) wird

  • im Norden durch die B 229,
  • im Osten und Süden durch die Wohnbebauung entlang des Höveler Wegs und
  • im Westen durch die Lagerflächen des Baumaschinenhandels Gebr. Mickenhagen begrenzt.

Teilbereich 7 (ca. 21,1 ha) wird

  • im Norden durch die B 229 sowie die Wohnbebauung entlang der Straße ,,Lütgenheide" (Teilbereich 4),
  • im Osten durch die Remscheider Straße,
  • im Süden durch das Innenstadtzentrum und
  • im Westen durch die Hagener Straße (Teilbereich 5) sowie Marktstraße begrenzt.

Teilbereich 8 (ca. 2,7 ha) wird

  • im Norden durch die Straße Bächterhof sowie das Innenstadtzentrum im Bereich des Berliner Platzes,
  • im Osten durch die Wohnbebauung entlang der Bachstraße sowie die Bachstraße selbst,
  • im Süden durch die Wohnbebauung entlang der Straßen „Am Mühlenberg", ,,Am Mühlengrund" der Katrineholmstraße und
    im Westen durch die Wohnbebauung entlang der Ringstraße begrenzt.

Teilbereich 9 (ca. 3,0 ha) wird

  • im Norden durch das Innenstadtzentrum im Bereich der Frankfurter Straße,
  • im Osten durch das Innenstadtzentrum entlang der Bahnhofstraße sowie die Wohnbebauung entlang der Wiesenstraße,
  • im Süden durch die Wohnbebauung entlang der Südstraße und
  • im Westen durch die Wohnbebauung, das Seniorenzentrum und Hospiz entlang der Bachstraße sowie die Bachstraße selbst begrenzt.

Teilbereich 10 (ca. 5,0 ha) wird 

  • im Norden durch den Herpiner Weg,
  • im Osten durch die Wohnbebauung entlang der Straße „Am Hang",
  • im Süden durch den Knotenpunkt Frankfurter Straße/ Heerstraße sowie die Wiese vor der Karlshöhe und
  • im Westen durch die Wohnbebauung entlang der Hagedornstraße und Jahnstraße begrenzt.

Ziele des Bebauungsplanes

Eine wichtige städtebauliche Aufgabe ist es, eine verbrauchernahe Versorgung in Halver zu sichern und zu entwickeln.

Im Innenstadtbereich ohne bauplanungsrechtliche Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, ist die Möglichkeit der Ansiedlung von Vorhaben i. S. v. § 11 Abs. 3 BauNVO mit großer Geschossfläche gegeben. Dies ist insbesondere in den Gebieten möglich, in denen aufgrund bestehenden Baurechts weitere Vorhaben zu bereits vorhandenen Vorhaben im Sinne vom § 11 Abs. 3 BauNVO, auch mit geringerer Geschossfläche als 1.200 m² hinzutreten können und dann im Zusammenwirken negative Auswirkungen auslösen können.

Das Ziel des Bauleitplanverfahrens ist es, für den nicht beplanten Innenbereich, also die im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 BauGB, die hauptsächlich durch gewerbliche und gemischte Nutzungen geprägt sind, Regelungen zu treffen.

Soweit nach der bisherigen Rechtslage zugelassene ausgeübte Nutzungen vorliegen, die durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes eingeschränkt oder unzulässig würden, genießen diese Bestandsschutz.

Das Einzelhandelskonzept (EHK) von 2005, das als Orientierungshilfe und Leitlinie beachtet werden muss, und als Grundlage für planungsrechtliche Entscheidungen dient, wurde 2010 fortgeschrieben. Die Bezirksregierung Arnsberg hat mit Verfügung vom 03.09.2010 bestätigt, dass der im Einzelhandelskonzept der Stadt Halver festgelegte "zentrale Versorgungsbereich (ZVB) Innenstadtzentrum", gemäß Ziffer 5.6 des Einzelhandelserlass NRW mit der Bezirksregierung abgestimmt ist. Die in der Fortschreibung des EHK erfolgte Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches ist im Bebauungsplan Nr. 44 berücksichtigt. 

Verfahrensstand

  • Einleitungsbeschluss am 04.09.2009
  • Beschluss des Rates der Stadt Halver am 20.10.2015 zur geänderten Abgrenzung des Geltungsbereiches 
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 29.02.2024 bis 02.04.2024 einschließlich
  • Bürgerversammlung am 19.03.2024
Wichtige Informationen
Termin buchen
Serviceportal
Kontakt