Bebauungsplan Nr. 44 "Ortslage Halver"
Bebauungsplan Nr. 44 "Ortslage Halver"
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Der Geltungsbereich ist nicht räumlich zusammenhängend, deshalb unterteilt er sich entsprechend der Abgrenzung des ZVB und der planungsrechtlichen Entwicklung in die im Zusammenhang bebauten Teilbereiche 1 bis 10.
Teilbereich 1 (ca. 9,5 ha) wird
- im Norden durch die Danziger und Märkische Straße,
- im Osten durch landwirtschaftliche Flächen,
- im Süden durch die Gehölzflächen nördlich des Wohngebiets „Lütgenheide" und
- im Westen durch die Dortmunder Straße (L 528) begrenzt.
Teilbereich 2 (ca. 1,9 ha) wird
- im Norden durch Gehölzflächen sowie die Bräumke,
- im Osten durch Gehölzflächen sowie ein Wohnhaus,
- im Süden durch die B 229 und
- im Westen durch die Wohnbebauung entlang der Straße „Im Winkel" begrenzt.
Teilbereich 3 (ca. 8,3 ha) wird
- im Norden durch das Gewerbe-/ Industriegebiet „Langenscheid",
- im Osten durch die gewerblichen Nutzungen entlang der Straßen „Langenscheid" (Teilgebiet 3),
- im Süden durch die B 229 und
- im Westen durch landwirtschaftliche Fläche sowie die Wohnbebauung entlang der Straße „Lütgenheide" (Teilbereich 4) begrenzt.
Teilbereich 4 (ca. 2,7 ha) wird
- im Norden durch landwirtschaftliche Flächen,
- im Osten durch die Wohngebiete entlang der Straßen „In der Bräumke" und „Am Hilgenstock", des Zaunkönig- und Nachtigallenwegs sowie landwirtschaftliche Flächen,
- im Süden durch die B 229 und
- im Westen durch das Wohngebiet „Lütgenheide" begrenzt.
Teilbereich 5 (ca. 15,6 ha) wird
- im Norden durch landwirtschaftliche Flächen sowie das Industrie-/ Gewerbegebiet
,,Löhbach", - im Osten durch landwirtschaftliche Flächen sowie die Wohnbebauung entlang der Hagener Straße und Sternberger Straße (Teilbereich 7),
- im Süden durch die B 229, den Evangelischen Friedhof sowie die Elberfelder Straße und
- im Westen durch landwirtschaftliche Flächen sowie das Betriebsgelände der Firma Escha begrenzt.
Teilbereich 6 (ca. 1,8 ha) wird
- im Norden durch die B 229,
- im Osten und Süden durch die Wohnbebauung entlang des Höveler Wegs und
- im Westen durch die Lagerflächen des Baumaschinenhandels Gebr. Mickenhagen begrenzt.
Teilbereich 7 (ca. 21,1 ha) wird
- im Norden durch die B 229 sowie die Wohnbebauung entlang der Straße ,,Lütgenheide" (Teilbereich 4),
- im Osten durch die Remscheider Straße,
- im Süden durch das Innenstadtzentrum und
- im Westen durch die Hagener Straße (Teilbereich 5) sowie Marktstraße begrenzt.
Teilbereich 8 (ca. 2,7 ha) wird
- im Norden durch die Straße Bächterhof sowie das Innenstadtzentrum im Bereich des Berliner Platzes,
- im Osten durch die Wohnbebauung entlang der Bachstraße sowie die Bachstraße selbst,
- im Süden durch die Wohnbebauung entlang der Straßen „Am Mühlenberg", ,,Am Mühlengrund" der Katrineholmstraße und
im Westen durch die Wohnbebauung entlang der Ringstraße begrenzt.
Teilbereich 9 (ca. 3,0 ha) wird
- im Norden durch das Innenstadtzentrum im Bereich der Frankfurter Straße,
- im Osten durch das Innenstadtzentrum entlang der Bahnhofstraße sowie die Wohnbebauung entlang der Wiesenstraße,
- im Süden durch die Wohnbebauung entlang der Südstraße und
- im Westen durch die Wohnbebauung, das Seniorenzentrum und Hospiz entlang der Bachstraße sowie die Bachstraße selbst begrenzt.
Teilbereich 10 (ca. 5,0 ha) wird
- im Norden durch den Herpiner Weg,
- im Osten durch die Wohnbebauung entlang der Straße „Am Hang",
- im Süden durch den Knotenpunkt Frankfurter Straße/ Heerstraße sowie die Wiese vor der Karlshöhe und
- im Westen durch die Wohnbebauung entlang der Hagedornstraße und Jahnstraße begrenzt.
Ziele des Bebauungsplanes
Eine wichtige städtebauliche Aufgabe ist es, eine verbrauchernahe Versorgung in Halver zu sichern und zu entwickeln.
Das Ziel des Bauleitplanverfahrens ist es, für den nicht beplanten Innenbereich, also die im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 BauGB, die hauptsächlich durch gewerbliche und gemischte Nutzungen geprägt sind, Regelungen zu treffen.
Verfahrensstand
- Einleitungsbeschluss am 04.09.2009
- Beschluss des Rates der Stadt Halver am 20.10.2015 zur geänderten Abgrenzung des Geltungsbereiches
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 29.02.2024 bis 02.04.2024 einschließlich
- Bürgerversammlung am 19.03.2024
- Beschluss des Rates der Stadt Halver zur formellen Öffentlichkeitsbeteiligung am 07.10.2024
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.10.2024 bis 18.11.2024 einschließlich
- Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 20.02.2025 bis 06.03.2025 einschließlich