Bebauungsplan Nr. 60 "Freiflächensolarenergieanlage nordöstlich Edelkirchen" (und 31. Änderung des Flächennutzungsplanes)
(und 31. Änderung des Flächennutzungsplanes)
Bebauungsplan Nr. 60 „Freiflächensolarenergieanlage nordöstlich Edelkirchen“
und 31. Änderung des Flächennutzungsplanes
Geltungsbereich der Bauleitplanverfahren
Die räumlichen Geltungsbereiche der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 60 liegen im Norden des Stadtgebietes Halver, östlich der Ortschaft Edelkirchen und umfassen in der Gemarkung Halver, Flur 41 die Flurstücke 19 tlw., 114 tlw. und 20 tlw. mit einer Größe von ca. 9,8 ha. Die Plangebiete werden wie folgt abgegrenzt:
Der Verlauf der nördlichen Grenze wird durch einen Abstand von 25 m zu den nordwestlich gelegenen Gehölzbeständen definiert.
Nach Osten ist der Grenzverlauf durch die Einhaltung eines Abstands von 25 m zur Landesstraße und den östlich angrenzenden Gehölzbeständen sowie durch die Aussparung des Gewässerrandstreifens des östlich außerhalb des Plangebietes verlaufenden namenlosen Gewässers bestimmt.
Die Abgrenzung nach Süden und Westen wurde so gewählt, dass die Flächeninanspruchnahme den Umfang von 10 ha nicht übersteigt.
Ziele des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes
Das Ziel der Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung einer Freiflächensolarenergieanlage zu schaffen, um auch in Halver einen Beitrag zum Erreichen der Ausbauziele für die Nutzung regenerativer Energiequellen zu leisten. Vorgesehen ist die Errichtung einer Freiflächensolarenergieanlage in zwei Teilbereichen mit einer gesamten Anlagenleistung von voraussichtlich etwa 13 MWp pro Jahr.
Mit der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die bisherige Festsetzung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Freiflächensolarenergieanlage“ geändert werden.
Verfahrensstand
- Einleitungsbeschlüsse des Rates der Stadt Halver am 07.10.2024
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange vom 04.07.2025 bis zum 04.08.2025 einschließlich