Bebauungsplan Nr. 62 "Heerstraße 62"


Bebauungsplan Nr. 62 "Heerstraße 62"
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Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im östlichen Stadtbereich von Halver. 

Umfasst werden in der Flur 66, Flurstücksnummer 187 (amtliche Fläche: 46 m²) und Flurstücksnummer 448 (amtliche Fläche: 5383 m²).

Ziele der Bebauungsplanänderung

Das Ziel des Bauleitplanverfahrens ist es, die Planungsziele der Eigentümer und von Investoren sowie die planungsrechtliche Entwicklung der vorhandenen Nutzungen zu berücksichtigen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu vollziehen.

Im seit dem 19.03.1999 wirksamen Flächennutzungsplan ist im Bereich eine gemischte Baufläche dargestellt. Östlich angrenzend ist der Bebauungsplan Nr. 24 und die 1. Vereinfachte Änderung rechtsverbindlich. Der Bereich ist aktuell nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Im Plangebiet sind Verkaufsabsichten bzw. Nutzungsänderungsabsichten bekannt geworden.

Die verkehrliche Erschließung ist über die südlich an das Plangebiet grenzende Heerstraße gesichert.

Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Wasserschutzzonen.

Verfahrensstand

  • Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 06.05.2024

     

Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 62 „Heerstraße 62"

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