Bebauungsplan Nr. 65 "Freiflächensolarenergieanlage nördlich Oeckinghausen" (und 35. Änderung des Flächennutzungsplanes)

Bebauungsplan Nr. 65 "Freiflächensolarenergieanlage nördlich Oeckinghausen"
(und 35. Änderung des Flächennutzungsplanes)
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Bebauungsplan Nr. 65 „Freiflächensolarenergieanlage nördlich Oeckinghausen“

und 35. Änderung des Flächennutzungsplanes

Geltungsbereich der Bauleitplanverfahren

Die räumlichen Geltungsbereiche der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 65 liegen im Nordosten des Stadtgebietes Halver, nördlich des Ortsteiles Oeckinghausen und umfassen ausschließlich das Flurstück Nr. 757, in der Gemarkung Halver, Flur 63. Die Geltungsbereiche haben eine Größe von ca. 3,47 ha. Die Plangebiete werden wie folgt abgegrenzt:

  • nach Norden von den südlichen Grenzen der angrenzenden Flurstücke 17, 16 und 832, Flur 63, Gemarkung Halver, bzw. von den nördlich benachbarten Gehölzbeständen,
  • nach Osten durch die westliche Grenze des Flurstücks 912, Flur 63, Gemarkung Halver,
  • nach Süden durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 795,794, 754 und 753, Flur 63, Gemarkung Halver,
  • nach Westen durch die östliche Grenze der Flurstücke 752 und 750 und 24, Flur 63, Gemarkung Halver.

Ziele des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes

Das Ziel der Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung einer Freiflächensolarenergieanlage zu schaffen, um auch in Halver einen Beitrag zum Erreichen der Ausbauziele für die Nutzung regenerativer Energiequellen zu leisten. Vorgesehen ist die Errichtung einer Freiflächensolarenergieanlage mit einer Anlagenleistung von voraussichtlich ca. 4,5 MWp / Jahr.

Mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die bisherige Festsetzung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Freiflächensolarenergieanlage“ geändert werden.

 

Verfahrensstand

  • Einleitungsbeschlüsse des Rates der Stadt Halver am 07.07.2025
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange vom 26.09.2025 bis zum 27.10.2025 einschließlich
  • Bürgerversammlung am 04.11.2025, 17:00 Uhr

Bürgerversammlung am 04.11.2025

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck findet am

Dienstag, den 04.11.2025, 17:00 Uhr,

im Sitzungssaal des Rathauses, Thomasstraße 18, 58553 Halver, für alle interessierten Bürger eine Bürgerversammlung statt. Es besteht allgemeine Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Unterlagen zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes

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