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Flächennutzungsplan der Stadt Halver 17. Änderung

Flächennutzungsplan der Stadt Halver
17. Änderung
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Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet der Stadt Halver. Steuerungswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entfaltet die Planung jedoch nur in den Bereichen des Stadtgebietes, in denen Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB unter Berücksichtigung des BauGB-AG NRW privilegiert zulässig sind.

Ziel der Flächennutzungsplanänderung

Extreme Wetterereignisse, wie Starkregen, Hitze- und Dürreperioden haben in der vergangenen Zeit stark zugenommen. Von ihren Auswirkungen ist auch die Stadt Halver betroffen. Stadt- und Raumstrukturen müssen an die Klimaveränderung angepasst werden. Die Windenergienutzung könnte auch in Halver einen kleinen Beitrag zur verbindlichen CO² Minderung und damit zum Klimaschutz leisten.

Das Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist es, Vorhaben im Stadtgebiet von Halver nicht zu verzögern und Rechtssicherheit auf der Ebene des Planungsrechts für das Halveraner Gebiet zu erhalten.

Verfahrensstand

  • Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 13.02.2012
  • Fortführungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 12.12.2022
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange vom 10.07.2023 bis zum 14.08.2023 einschließlich 
  • Bürgerversammlung am 22.08.2023
  • Beschluss des Rates der Stadt Halver zur öffentlichen Auslegung am 25.09.2023
  • Öffentliche Auslegung vom 28.09.2023 bis 30.10.2023 einschließlich
  • Beschluss des Rates der Stadt Halver am 11.12.2023
  • Genehmigung der Änderung durch die Bezirksregierung Arnsberg am 18.01.2024
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