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Verfahrensschritte eines Bebauungsplanverfahrens

Verfahrensschritte
eines Bebauungsplanverfahrens
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Der Anstoß für die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens - dies kann eine komplette Neuaufstellung oder aber auch die Änderung eines vorhandenen Bebauungsplanes sein - kann von der Verwaltung, vom Rat der Stadt Halver, von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Firmen gegeben werden.

Für die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens muss jedoch ein städtebauliches Erfordernis vorliegen. Es besteht insoweit kein Rechtsanspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Nachdem die Verwaltung die Sach- und Rechtslage geprüft hat, stellt sie den Sachverhalt in einer Beschlussvorlage für den Rat zusammen. Der Rat fasst nach Erörterung einen Aufstellungsbeschluss und leitet damit das Bebauungsplanverfahren formal ein.

Zu diesem Zeitpunkt befindet sich der Bebauungsplan noch im Stadium des Vorentwurfs. In der Regel sind bis dahin nur die Plangebietsgrenzen festgelegt und grobe inhaltliche Vorstellungen vorhanden.

Nach dem Aufstellungsbeschluss ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes unter Einbeziehung aller Betroffenen weiterzuentwickeln. In diesem Verfahrensschritt soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert werden. Die frühzeitige Einbindung der Bürgerinnen und Bürger ist insbesondere für die weitere Konkretisierung der Planungsinhalte wichtig. So können Informationen gesammelt werden, die für die Planungsentwicklung von Bedeutung sind.

Die sogenannte Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt i.d.R. durch eine Bürgerversammlung. Hier werden den Bürgerinnen und Bürgern die Planungen erläutert und sie haben Gelegenheit, sich hierzu zu äußern und Fragen zu stellen. Über die Bürgerversammlung wird ein Protokoll gefertigt, das später dem Rat vorgelegt wird.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes (und die bis dahin vorhandenen Unterlagen) werden zudem im Fachbereich Bauen und Wohnen für die Dauer von 4 Wochen ausgelegt. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich die Unterlagen in Ruhe anzuschauen und Fragen mit dem Mitarbeiter zu besprechen und sich zur beabsichtigten Planung zu äußern.

Sowohl auf die Bürgerversammlung als auch auf die Auslegung wird durch öffentliche Bekanntmachung und in der Lokalpresse hingewiesen.

Nach der frühzeitigen Beteiligung konkretisiert die Stadtverwaltung den Vorentwurf des Bebauungsplanes und erstellt einen formellen Planentwurf für das weitere Verfahren.

Dieser wird dem Rat zur erneuten Erörterung vorgelegt. Der Rat erhält Informationen über alle bis dahin eingegangenen Anregungen und Äußerungen zum Planverfahren, auch das Protokoll der ggf. stattgefundenen Bürgerversammlung wird ihm vorgelegt. Der Rat hat nun die Aufgabe, die vorliegenden Anregungen von den Bürgern und den Behörden abzuwägen. Diese Abwägung wird vorab von der Stadtverwaltung vorbereitet, indem die eingegangenen Anregungen geprüft und genau bewertet werden.

Der Rat beschließt den Bebauungsplan als Entwurf. Dieser Planungsstand ist schon wesentlich konkreter als der Vorentwurf. Die Planungsunterlagen sind zwischenzeitlich umfassend ergänzt (z.B. mit Umweltberichten, Schallschutzgutachten etc.).

In einer zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Bebauungsplan (und seine Anlagen) nochmals für alle Bürgerinnen und Bürger für die Dauer eines Monats im Fachbereich Bauen und Wohnen öffentlich ausgelegt.

Während dieser Auslegungsfrist haben alle Interessierten die Möglichkeit, die Planung einzusehen und Anregungen abzugeben. Es können nur Anregungen berücksichtigt werden, die innerhalb dieser Monatsfrist vorgetragen werden.

Auf die öffentliche Auslegung wird wieder durch Bekanntmachung und Hinweis in der Lokalpresse hingewiesen.

Auch die betroffenen Behörden werden in dieser Zeit neu beteiligt und können sich zum Planungsvorhaben der Stadt äußern und Stellungnahmen abgeben.

Alle vorgebrachten Anregungen (s. 4. Schritt) werden erneut von der Verwaltung genau geprüft, ausgewertet und dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt. Der Rat wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung.

Der Rat beschließt den Bebauungsplan als Satzung - als örtliches Recht -. Der Beschluss wird anschließend öffentlich bekannt gemacht, der Bebauungsplan tritt in Kraft.

Ergeben sich durch Stellungnahmen wesentliche Änderungen oder Ergänzungen des Planentwurfs, wird eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt.

Dabei können die Dauer der Auslegung verkürzt und die Möglichkeiten zur Stellungnahme auf die geänderten Planteile beschränkt werden.

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