X

Halver.de wieder online, aber....

Aufgrund eines Cyberangriffs war unsere Internetseite seit dem 30.10. offline. Wir arbeiten daran, sie wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Manche Module, wie z.B. die “Suche” oder der “Veranstaltungskalender” sind leider noch nicht wieder funktionsfähig, diese folgen aber in Kürze.

Wenn Sie Fehler finden, melden Sie uns die gerne an a.reich@​halver.de.

VIELEN DANK für Ihre Mithilfe.

Hochwasser Risikomanagement

Hochwasser
Risikomanagement
Kontakt

Aufgrund des bestehenden Risikos durch Hochwasser der Volme hat die Stadt Halver für den Stadtteil Oberbrügge einen Alarm- und Einsatzplan erstellt. Die Eigentümer von hochwassergefährdeten Grundstücken im o.g. Bereich haben Informationen über diesen Sachverhalt und Verhaltensempfehlungen erhalten.

Um Schäden vorzubeugen ist es wichtig, dass die betroffenen Bürger sich durch präventive, akute und nachsorgende Maßnahmen schützen (Eigenvorsorge gemäß §5 WHG). Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Informationen. Detaillierte Informationen können den zum Download bereit gestellten Dokumenten entnommen werden. Dazu zählen:

  • Flyer mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Informationen bezüglich Hochwasserschutz und Vorsorge.
  • Checkliste für Hochwasserausrüstung
  • Checkliste für präventive, akute und nachsorgende Maßnahmen
  • Checkliste über hochwassersichere Baumaterialien

Des Weiteren finden Sie Übersichtspläne und Detailpläne, welche die gefährdeten Gebiete im Verlauf der Volme darstellen. Die Gefährdung der einzelnen Gebäude ist in hoch (rot) und mittel (orange) unterteilt. Zudem kann anhand der Blaufärbung der Wasserstand in den betroffenen Gebieten entnommen werden.

Das dargestellte Szenario bezieht sich auf ein Hochwasser, welches 1 Mal in 100 Jahren auftreten kann (starkes Hochwasser). Dies ist jedoch keine sichere Vorhersage dafür, dass das Hochwasser nicht häufiger auftritt.

Jeder der schon einmal von einem Hochwasser betroffen war weiß, wie aufwendig und kostspielig die Aufräumarbeiten und die Instandsetzung der betroffenen Gebäude sein können. Deshalb gilt für den Hochwasserfall das Leitmotiv:

Vorsorge statt Nachsorge

Die Berücksichtigung bestimmter Prinzipien und Verhaltensregeln kann im Hochwasserfall der Entstehung von unnötigen Kosten und Schäden vorbeugen, sowie den Umgang mit dem Hochwasser erleichtern.

Untenstehend sind wesentliche Verhaltensregeln aufgeführt. Des Weiteren finden Sie die Informationen in den zum Download bereitgestellten Dokumenten.

  • Keine wertvollen und schwer beweglichen Gegenstände in Gefahrenbereich lagern / aufstellen
  • Gegenstände welche nicht umgelagert werden können hoch lagern / anbringen (bspw. Gastherme) (Wasserstand kann den Lageplänen entnommen werden)
  • Keine wassergefährdenden Stoffe im Gefahrenbereich lagern, da eine Verschmutzung durch bspw. Öl Folgen für die Umwelt hat und die Reinigungskosten vom Eigentümer übernommen werden müssen.

    Dazu zählen:
    • Farbe
    • Lack
    • Chemikalien
    • Öltanks
    • Altöl
       
  • Gegenstände, welche nicht umgelagert werden können und im Gefahrenbereich liegen, verankern / befestigen (bspw. Öltanks).
  • Erhöhung von Türschwellen um das Eindringen von Wasser zu verzögern.
  • Dammbalken- / Torsysteme können zum hochwassersicheren Verschluss von Türöffnungen und Fenstern genutzt werden
  • Um sich gegen eindringendes Wasser durch Kellerwände zu schützen, besteht die Möglichkeit einer nachträglichen Abdichtung (siehe Flyer Schwarze Wanne).
  • Ein Damm im Garten kann das Überfluten des Grundstückes in Abhängigkeit des Wasserstandes verhindern.
  • Zusatzversicherung abschließen (Elementarschadenverschsicherung)
  • Keine wertvollen Gegenstände / Dokumente im Gefahrenbereich lagern oder ggf. bei der Vorhersage von Hochwasser umlagern.
  • Autos bei steigenden Wasserpegeln außerhalb des Gefahrenbereichs parken.
  • Überflutung von Waldes oder Feldflächen ist als unbedenklich und positiv zu bewerten, da diese eine natürliche Retentionsfläche (Rückhaltefläche) für das Wasser bieten. Gegebenenfalls sollten vor dem Hochwasser umgefallene Baumstämme befestigt werden, da diese flussabwärts Schäden verursachen können (vorbeugende Maßnahme).
  • Bei der Gefährdung der Wohnhäuser können Sandsäcke zur Abschirmung der Häuser verwendet werden.
  • Möglichst dichtes Verschließen / Verbarrikadieren von Kellereingängen / Fenstern damit kein Treibgut ins Haus gelangen kann.
  • Lose Gegenstände aus Gefahrenbereich entfernen
  • Ggf. muss das Wohnhaus verlassen werden. In diesem Fall sind wichtige Dokumente mitzunehmen und wertvolle Gegenstände hoch zu lagern, um die Schäden zu minimieren
  • Prüfen, ob die Stromversorgung gefährdet ist / eine Gefahr darstellt und abgestellt werden muss.
  • Bei einer Evakuierung müssen Strom, Gas und Wasser abgestellt werden.
  • Den Anweisungen des Ordnungsamtes, Bauhofs, Polizei und Feuerwehr Folge leisten.

Nach Absinken des Wasserspiegels sollten die betroffenen Gebäude umgehend von Schlamm und Treibgut gereinigt werden. Ein Antrocknen des Schlammes erschwert die Reinigungsarbeiten.

Termin buchen
Serviceportal
Kontakt