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Halver.de wieder online, aber....

Aufgrund eines Cyberangriffs war unsere Internetseite seit dem 30.10. offline. Wir arbeiten daran, sie wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Manche Module, wie z.B. die “Suche” oder der “Veranstaltungskalender” sind leider noch nicht wieder funktionsfähig, diese folgen aber in Kürze.

Wenn Sie Fehler finden, melden Sie uns die gerne an a.reich@​halver.de.

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Bibliothek der Dinge

Bibliothek
der Dinge
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Die Bibliothek der Dinge bezeichnet Sammlungen von Gebrauchsgegenständen, die in Bibliotheken ausgeliehen werden können.

Sie stellt „Dinge“ zur Ausleihe zur Verfügung, die nicht ständig gebraucht werden, die vielleicht in der Anschaffung zu teuer sind oder die die Nutzer einfach gern einmal testen wollen, bevor sie sich das „Ding“ selbst anschaffen.

Somit beteiligt sich die Stadtbücherei Halver an der weltweiten Bewegung der "Sharing Economy" und leistet mit diesem Angebot einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit und unterstützt ressourcen­schonendes und umweltbewusstes Konsumverhalten.

Wie funktioniert die Bibliothek der Dinge?

Alle „Dinge“ sind ordnungsgemäß, pfleglich und zweckgerichtet zu benutzen. Die Nutzer*innen sind verpflichtet, die Bedienungs- und Nutzungshinweise der Dinge einzuhalten, sowie die Risiken zu beachten und ihr Verhalten darauf abzustimmen.

Die Nutzer*innen haften für alle, während der Dauer der Ausleihe, verursachten Schäden - bei Beschädigungen oder Verlust der Dinge mit identischem Ersatz. Schäden sind der Stadtbücherei Halver unverzüglich zu melden. Alle Dinge sind vor Rückgabe auf Sauberkeit und Funktion zu testen. Verunreinigte Dinge werden nicht zurückgenommen. Dem Nutzer wird in diesem Fall der Kaufpreis für den Ersatz berechnet. Die Sauberkeit und Vollständigkeit sind vor der Ausleihe vom Nutzer zu kontrollieren und abzuzeichnen.

Nach Rückgabe der Dinge erfolgt die Kontrolle auf Saubereit, Vollständigkeit und Funktionalität durch das Bibliothekspersonal.

Die Stadtbücherei Halver haftet generell nicht für Schäden an Personen oder Sachen, sowie nicht für immaterielle Schäden, die durch Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen der Bibliotheksmitarbeiterinnen, durch unsachgemäße Nutzung der Dinge oder hygienische Mängel entstanden sind. Die Nutzung sämtlicher Dinge erfolgt auf eigene Gefahr. Es können keine rechtlichen Ansprüche gelten gemacht werden.

  • Die vorhandenen Dinge können zur Benutzung außerhalb der Stadtbücherei Halver gegen Vorlage des gültigen Benutzer-Ausweises ausgeliehen werden.
  • Die Anzahl der von einem Nutzer gleichzeitig entliehenen Dinge wird auf höchstens 3 begrenzt.
  • Die Stadtbücherei Halver legt fest, ab welchem Alter die verschiedenen Dinge entliehen werden können. 
  • Die Ausleihfrist beträgt vier Wochen.
  • Eine einmalige Verlängerung für zwei Wochen ist auf Antrag möglich, sofern keine Vorbestellung vorliegt. Der Verlängerungsantrag ist vor Ablauf der Leihfrist telefonisch, schriftlich oder persönlich vorzunehmen.
  • Die Ausleihe und Nutzung der einzelnen Dinge ist bei gültigem Bibliotheksausweis kostenlos. Das Verbrauchsmaterial (Zubehör) ist vom Nutzer zu tragen.
  • Die Rückgabe kann ausschließlich während der Öffnungszeiten der Stadtbücherei Halver über die Mitarbeiterinnen an der Verbuchungstheke erfolgen.

Bei verspäteter Rückgabe der Dinge greift § 2 Abs. 2 a der Gebührensatzung der Stadtbücherei Halver vom 22.06.2010

  • Für Schäden jeglicher Art, die aus der Verwendung der bereitgestellten „Dinge“ entstehen, übernimmt die Stadtbücherei Halver keine Haftung und keine Verantwortung. Die Verwendung der „Dinge“ geschieht ohne Mitwirken der Stadtbücherei Halver und auf eigene Verantwortung des Nutzers.
  • Ebenfalls haftet sie nicht für unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden, System- oder Produktionsausfälle.
  • Auch übernimmt die Stadtbücherei Halver keine Haftung für finanzielle Schäden, die durch die Nutzung der „Dinge“ entstehen.
  • Die Bibliotheksnutzer erklären sich bei Ausleihe der Dinge mit diesen Bedingungen ohne weitere schriftliche Einverständniserklärung einverstanden.
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