Ehrenamtskarte
Ehrenamtskarte
Seit dem 01.01.2010 gibt es in der Stadt Halver die Ehrenamtskarte.
Die Ehrenamtskarte wird auf Antrag an Bürgerinnen und Bürger ausgegeben, die sich in überdurchschnittlichem Maße für das Gemeinwesen engagieren.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, um die Ehrenamtskarte erhalten zu können
- das durchschnittliche wöchentliche Engagement beträgt mindestens 5 Stunden oder 250 Jahresstunden und das seit bereits mindestens zwei Jahren
- im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit dürfen keine pauschalen Aufwandsentschädigungen erfolgen, die über eine Erstattung für entstandene Kosten hinausgehen.
Antrag & Gültigkeit
Der Antrag ist bei der Stadtverwaltung zu stellen, in der auch die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt wird. Die Ehrenamtskarte hat drei Jahre Gültigkeit und kann bei Fortdauer der ehrenamtlichen Tätigkeit neu beantragt werden. Die Inhaber der Ehrenamtskarte können überall in NRW Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Halver macht mit bei App zur Ehrenamtskarte NRW
Ehrenamtlich Engagierte können jetzt einfach online über eine neue App ihre Ehrenamtskarte NRW beantragen oder verlängern. Ein schriftlicher Antrag in Papierform ist nicht mehr notwendig, ist aber weiterhin möglich. Auch kann jetzt die digitale Ehrenamtskarte NRW auf das eigene Smartphone oder Tablet geladen werden.
Sie sind schon länger als 25 Jahre ehrenamtlich tätig?
Was ist die Jubiläums-Ehrenamtskarte?
Zusätzlich zur Ehrenamtskarte NRW führt das Land eine unbegrenzt gültige Jubiläums-Ehrenamtskarte für langjähriges ehrenamtliches Engagement ein. Die Jubiläums-Ehrenamtskarte ist eine besondere Ergänzung der bestehenden Ehrenamtskarte NRW. Sie ist gedacht für langjährig Engagierte, die die wöchentlich geforderte Anzahl von fünf Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit nicht oder nicht mehr erbringen.
Voraussetzung
Voraussetzung für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein mindestens 25 Jahre andauerndes ehrenamtliches Engagement. Dabei kann das Engagement auch in verschiedenen Organisationen geleistet worden sein. Unterbrechungen in der Engagementbiografie (zum Beispiel für Zeiten der Kindererziehung oder Pflege) werden akzeptiert.
Der bei der landesweiten Ehrenamtskarte geltende Stundenumfang (mind. 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr) und alle sonstigen Vergabekriterien entfallen hierbei.
Die Jubiläums-Ehrenamtskarte hat eine lebenslange Gültigkeit. Eine Verlängerung bzw. Neubeantragung entfällt daher.
Mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte können alle Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die auch für die landesweite Ehrenamtskarte angeboten werden. Für die Jubiläums-Ehrenamtskarte füllen Sie einen Bewerbungsbogen der Stadt aus. Zusätzlich kann auch eine Organisation eine Person vorschlagen, die mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte ausgezeichnet werden soll.