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Halver.de wieder online, aber....

Aufgrund eines Cyberangriffs war unsere Internetseite seit dem 30.10. offline. Wir arbeiten daran, sie wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Manche Module, wie z.B. die “Suche” oder der “Veranstaltungskalender” sind leider noch nicht wieder funktionsfähig, diese folgen aber in Kürze.

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Straßenwidmung und -einziehung

Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten.

Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten (zum Beispiel Fußgängerverkehr) sind in der Verfügung festzulegen.

Einziehung und Teileinziehung sind Gegenakte zur Widmung, die Straßen, Wegen und Plätzen ihre Eigenschaft als öffentliche Straße (teilweise) wieder entziehen. Durch eine Teileinziehung kann die Widmung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise beschränkt werden.

Über die Einziehung einer Straße entscheidet der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen.

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