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Halver.de wieder online, aber....

Aufgrund eines Cyberangriffs war unsere Internetseite seit dem 30.10. offline. Wir arbeiten daran, sie wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Manche Module, wie z.B. die “Suche” oder der “Veranstaltungskalender” sind leider noch nicht wieder funktionsfähig, diese folgen aber in Kürze.

Wenn Sie Fehler finden, melden Sie uns die gerne an a.reich@​halver.de.

VIELEN DANK für Ihre Mithilfe.

Melderegisterauskunft

Einfache Melderegisterauskunft
Dritte können eine Auskunft aus dem Melderegister beantragen. Sie können Auskunft über

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift
  • Doktorgrad

einer genau bestimmten Person erhalten. Auskünfte aus dem Melderegister an Private zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels sind nur noch zulässig, wenn die Bürgerin oder der Bürger vorher in die Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke ausdrücklich eingewilligt haben. Weiterhin muss im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft, die für gewerbliche Zwecke beantragt wird, der gewerbliche Zweck angegeben werden. Die dann mitgeteilten Daten dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden.

Erweiterte Melderegisterauskunft
Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, bekommt eine erweiterte Registerauskunft, die zusätzlich folgende Daten umfassen kann:

  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort

Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie immer aus dem "aktuellen" Melderegister. Dieses beinhaltet die derzeit in Halver gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner, sowie die in den letzten 5 Jahren verzogenen und verstorbenen Personen.

Gebühren
Einfache Melderegisterauskunft gem. § 45 Abs. 1 Bundesmeldegesetz 11,00 €
Einfache Melderegisterauskunft (Online-Anfrage) - ggf. entstehen Nachbearbeitungsgebühren 6,00 €
Erweiterte Melderegisterauskunft gem. § 45 Abs. 1 Bundesmeldegesetz 15,00 €
Archivauskunft 20,00 €
Behördenauskünfte gebührenfrei

 

Schriftliche Anfrage per

  • Post
  • Fax
  • De-Mail (verschlüsselt))

Anfragen per E-Mail werden nicht bearbeitet!

Tipp: Nutzen Sie unseren Online-Service!

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