Bürger Service
Einfache Melderegisterauskunft
Dritte können eine Auskunft aus dem Melderegister beantragen. Sie können Auskunft über
- Vor- und Familienname
- Anschrift
- Doktorgrad
einer genau bestimmten Person erhalten. Auskünfte aus dem Melderegister an Private zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels sind nur noch zulässig, wenn die Bürgerin oder der Bürger vorher in die Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke ausdrücklich eingewilligt haben. Weiterhin muss im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft, die für gewerbliche Zwecke beantragt wird, der gewerbliche Zweck angegeben werden. Die dann mitgeteilten Daten dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, bekommt eine erweiterte Registerauskunft, die zusätzlich folgende Daten umfassen kann:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie immer aus dem "aktuellen" Melderegister. Dieses beinhaltet die derzeit in Halver gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner, sowie die in den letzten 5 Jahren verzogenen und verstorbenen Personen.
Schriftliche Anfrage per
- Post
- Fax
- De-Mail (verschlüsselt))
Anfragen per E-Mail werden nicht bearbeitet!
Gebühren | |
---|---|
Einfache Melderegisterauskunft gem. § 45 Abs. 1 Bundesmeldegesetz | 11,00 € |
Einfache Melderegisterauskunft (Online-Anfrage) - ggf. entstehen Nachbearbeitungsgebühren | 6,00 € |
Erweiterte Melderegisterauskunft gem. § 45 Abs. 1 Bundesmeldegesetz | 15,00 € |
Archivauskunft | 20,00 € |
Behördenauskünfte | gebührenfrei |
Onlinetermin
Einfache Melderegisterauskunft
Dritte können eine Auskunft aus dem Melderegister beantragen. Sie können Auskunft über
- Vor- und Familienname
- Anschrift
- Doktorgrad
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Erweiterte Melderegisterauskunft
Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, bekommt eine erweiterte Registerauskunft, die zusätzlich folgende Daten umfassen kann:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
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Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie immer aus dem "aktuellen" Melderegister. Dieses beinhaltet die derzeit in Halver gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner, sowie die in den letzten 5 Jahren verzogenen und verstorbenen Personen.
Schriftliche Anfrage per
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Erweiterte Melderegisterauskunft
Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, bekommt eine erweiterte Registerauskunft, die zusätzlich folgende Daten umfassen kann:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
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Schriftliche Anfrage per
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- Fax
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Gebühren | |
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- Staatsangehörigkeiten
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Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, bekommt eine erweiterte Registerauskunft, die zusätzlich folgende Daten umfassen kann:
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- frühere Vor- und Familiennamen
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Annika
Dellweg
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Telefon
- 02353 73-137
- Fax
- 02353 73-737
- a.dellweg@halver.de
Anna
Lamsfuß
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Telefon
- 02353 73-136
- Fax
- 02353 73-736
- meldebehoerde@halver.de
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