Bürger Service
Das so genannte "Schüler-BAföG" können Schülerinnen und Schüler beantragen, die weiterführende allgemein bildende Schulen ab Klasse 10 besuchen, und zwar:
- Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung
- Fach- und Fachoberschulklassen
- Weiterbildungskollegs und Berufsaufbauschulen
Ein Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG besteht immer dann, wenn der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen oder das Einkommen des Ehepartners und der Eltern gedeckt ist und der/die Auszubildende bestimmte persönliche Voraussetzungen (z.B. Staatsangehörigkeit, Höchstalter) erfüllt.
Für bestimmte Ausbildungsarten (z.B. allgemein bildende Schulen) wird eine Ausbildungsförderung zudem nur dann gewährt, wenn die Schülerinnen und Schüler nicht bei den Eltern wohnen und auswärts untergebracht sein müssen.
Anträge auf Förderung nach dem BaföG können Sie beim Fachbereich Bürgerdienste einreichen. Sie werden von uns zur weiteren Bearbeitung an den Märkischen Kreis weitergeleitet. BaföG wird frühestens vom Beginn des Antragsmonats gezahlt (nicht rückwirkend!).
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfahren Sie beim zuständigen Sachbearbeiter.
Das so genannte "Schüler-BAföG" können Schülerinnen und Schüler beantragen, die weiterführende allgemein bildende Schulen ab Klasse 10 besuchen, und zwar:
- Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung
- Fach- und Fachoberschulklassen
- Weiterbildungskollegs und Berufsaufbauschulen
Ein Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG besteht immer dann, wenn der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen oder das Einkommen des Ehepartners und der Eltern gedeckt ist und der/die Auszubildende bestimmte persönliche Voraussetzungen (z.B. Staatsangehörigkeit, Höchstalter) erfüllt.
Für bestimmte Ausbildungsarten (z.B. allgemein bildende Schulen) wird eine Ausbildungsförderung zudem nur dann gewährt, wenn die Schülerinnen und Schüler nicht bei den Eltern wohnen und auswärts untergebracht sein müssen.
Anträge auf Förderung nach dem BaföG können Sie beim Fachbereich Bürgerdienste einreichen. Sie werden von uns zur weiteren Bearbeitung an den Märkischen Kreis weitergeleitet. BaföG wird frühestens vom Beginn des Antragsmonats gezahlt (nicht rückwirkend!).
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfahren Sie beim zuständigen Sachbearbeiter.
Das so genannte "Schüler-BAföG" können Schülerinnen und Schüler beantragen, die weiterführende allgemein bildende Schulen ab Klasse 10 besuchen, und zwar:
- Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung
- Fach- und Fachoberschulklassen
- Weiterbildungskollegs und Berufsaufbauschulen
Ein Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG besteht immer dann, wenn der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen oder das Einkommen des Ehepartners und der Eltern gedeckt ist und der/die Auszubildende bestimmte persönliche Voraussetzungen (z.B. Staatsangehörigkeit, Höchstalter) erfüllt.
Für bestimmte Ausbildungsarten (z.B. allgemein bildende Schulen) wird eine Ausbildungsförderung zudem nur dann gewährt, wenn die Schülerinnen und Schüler nicht bei den Eltern wohnen und auswärts untergebracht sein müssen.
Anträge auf Förderung nach dem BaföG können Sie beim Fachbereich Bürgerdienste einreichen. Sie werden von uns zur weiteren Bearbeitung an den Märkischen Kreis weitergeleitet. BaföG wird frühestens vom Beginn des Antragsmonats gezahlt (nicht rückwirkend!).
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfahren Sie beim zuständigen Sachbearbeiter.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Katja
Berthold
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-157
- Fax
- 02353 73-757
- k.berthold@halver.de
BAföG-Leistung für Schüler
Das so genannte "Schüler-BAföG" können Schülerinnen und Schüler beantragen, die weiterführende allgemein bildende Schulen ab Klasse 10 besuchen, und zwar:
- Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung
- Fach- und Fachoberschulklassen
- Weiterbildungskollegs und Berufsaufbauschulen
Ein Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG besteht immer dann, wenn der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen oder das Einkommen des Ehepartners und der Eltern gedeckt ist und der/die Auszubildende bestimmte persönliche Voraussetzungen (z.B. Staatsangehörigkeit, Höchstalter) erfüllt.
Für bestimmte Ausbildungsarten (z.B. allgemein bildende Schulen) wird eine Ausbildungsförderung zudem nur dann gewährt, wenn die Schülerinnen und Schüler nicht bei den Eltern wohnen und auswärts untergebracht sein müssen.
Anträge auf Förderung nach dem BaföG können Sie beim Fachbereich Bürgerdienste einreichen. Sie werden von uns zur weiteren Bearbeitung an den Märkischen Kreis weitergeleitet. BaföG wird frühestens vom Beginn des Antragsmonats gezahlt (nicht rückwirkend!).
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfahren Sie beim zuständigen Sachbearbeiter.