X

Halver.de wieder online, aber....

Aufgrund eines Cyberangriffs war unsere Internetseite seit dem 30.10. offline. Wir arbeiten daran, sie wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Manche Module, wie z.B. die “Suche” oder der “Veranstaltungskalender” sind leider noch nicht wieder funktionsfähig, diese folgen aber in Kürze.

Wenn Sie Fehler finden, melden Sie uns die gerne an a.reich@​halver.de.

VIELEN DANK für Ihre Mithilfe.

Beflaggung

Wann werden die Fahnen vor dem Rathaus und vor einigen anderen öffentlichen Gebäuden aufgehängt?

  • 27. Januar als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
  • 1. Mai, der Tag des Friedens und der Völkerversöhnung
  • Europatag (9. Mai)
  • Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai 1949)
  • Jahrestag des 17. Juni (Volksaufstand in der ehemaligen DDR - 1953)
  • Jahrestag des 20. Juli (Attentat auf Hitler - 1944, Gedenken an die deutsche Widerstandsbewegung)
  • Jahrestag des 23. August (Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen - 1946)
  • 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit (deutsche Wiedervereinigung - 1990)
  • Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Advent - halbmast)

Außerdem wird beflaggt an allen Tagen der allgemeinen Wahlen in Nordrhein-Westfalen (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, allgemeine Kommunalwahlen).

Die Stadt Halver kann darüber hinaus aus eigener Entscheidung flaggen, wenn dies aus örtlicher Veranlassung im öffentlichen Interesse geboten oder wünschenswert erscheint.

Weitere Beflaggungsanlässe und -tage werden im Einzelfall vom Innenministerium bestimmt.

Beflaggungsverordnung
Runderlasse und Mitteilungen des Innenministeriums

Flaggen, Trauerbeflaggung, Fahnen
Termin buchen
Serviceportal
Kontakt