Beflaggung

Wann werden die Fahnen vor dem Rathaus und vor einigen anderen öffentlichen Gebäuden aufgehängt?

  • 27. Januar als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
  • 1. Mai, der Tag des Friedens und der Völkerversöhnung
  • Europatag (9. Mai)
  • Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai 1949)
  • Jahrestag des 17. Juni (Volksaufstand in der ehemaligen DDR - 1953)
  • Jahrestag des 20. Juli (Attentat auf Hitler - 1944, Gedenken an die deutsche Widerstandsbewegung)
  • Jahrestag des 23. August (Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen - 1946)
  • 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit (deutsche Wiedervereinigung - 1990)
  • Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Advent - halbmast)

Außerdem wird beflaggt an allen Tagen der allgemeinen Wahlen in Nordrhein-Westfalen (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, allgemeine Kommunalwahlen).

Die Stadt Halver kann darüber hinaus aus eigener Entscheidung flaggen, wenn dies aus örtlicher Veranlassung im öffentlichen Interesse geboten oder wünschenswert erscheint.

Weitere Beflaggungsanlässe und -tage werden im Einzelfall vom Innenministerium bestimmt.

Beflaggungsverordnung
Runderlasse und Mitteilungen des Innenministeriums

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