Bürger Service
Beflaggung
Wann werden die Fahnen vor dem Rathaus und vor einigen anderen öffentlichen Gebäuden aufgehängt?
- 27. Januar als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
- 1. Mai, der Tag des Friedens und der Völkerversöhnung
- Europatag (9. Mai)
- Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai 1949)
- Jahrestag des 17. Juni (Volksaufstand in der ehemaligen DDR - 1953)
- Jahrestag des 20. Juli (Attentat auf Hitler - 1944, Gedenken an die deutsche Widerstandsbewegung)
- Jahrestag des 23. August (Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen - 1946)
- 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit (deutsche Wiedervereinigung - 1990)
- Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Advent - halbmast)
Außerdem wird beflaggt an allen Tagen der allgemeinen Wahlen in Nordrhein-Westfalen (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, allgemeine Kommunalwahlen).
Die Stadt Halver kann darüber hinaus aus eigener Entscheidung flaggen, wenn dies aus örtlicher Veranlassung im öffentlichen Interesse geboten oder wünschenswert erscheint.
Weitere Beflaggungsanlässe und -tage werden im Einzelfall vom Innenministerium bestimmt.
Beflaggungsverordnung
Runderlasse und Mitteilungen des Innenministeriums