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Landesweiter Warntag

Am 12. März 2026 findet in Nordrhein-Westfalen der landesweite Warntag statt. 

Dieser dient einerseits dazu, die Bevölkerung für das Thema Warnung zu sensibilisieren und andererseits die Warninfrastruktur zu testen. Dazu werden um 11:00 Uhr die kommunalen Warnkonzepte erprobt und alle örtlichen Warnmittel ausgelöst. Zusätzlich kann die Probewarnung zum Beispiel über Sirenen, Lautsprecherfahrzeuge oder auch über Social-Media verbreitet werden. Darüber hinaus wird das Lagezentrum der Landesregierung um 11:00 Uhr das Modulare Warnsystem und alle
damit verbundenen Warnmittel (Medienanstalten, Warn-Apps wie NINA, die Stadtwerbetafeln der Firmen Ströer und Wall und auch Cell-Broadcast) auslösen.
Wir möchten Ihnen mit diesem Schreiben die Möglichkeit geben, auch Ihre nachgeordneten Behörden über den Warntag in Kenntnis zu setzen,
um etwaige Störungen in Betriebsabläufen minimieren zu können.

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und das Ministerium für Schule und Bildung sind - aufgrund ihrer besonderen Betroffenheit - mit gesondertem Schreiben unterrichtet worden.

Beflaggung

Wann werden die Fahnen vor dem Rathaus und vor einigen anderen öffentlichen Gebäuden aufgehängt?

  • 27. Januar als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
  • 1. Mai, der Tag des Friedens und der Völkerversöhnung
  • Europatag (9. Mai)
  • Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai 1949)
  • Jahrestag des 17. Juni (Volksaufstand in der ehemaligen DDR - 1953)
  • Jahrestag des 20. Juli (Attentat auf Hitler - 1944, Gedenken an die deutsche Widerstandsbewegung)
  • Jahrestag des 23. August (Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen - 1946)
  • 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit (deutsche Wiedervereinigung - 1990)
  • Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Advent - halbmast)

Außerdem wird beflaggt an allen Tagen der allgemeinen Wahlen in Nordrhein-Westfalen (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, allgemeine Kommunalwahlen).

Die Stadt Halver kann darüber hinaus aus eigener Entscheidung flaggen, wenn dies aus örtlicher Veranlassung im öffentlichen Interesse geboten oder wünschenswert erscheint.

Weitere Beflaggungsanlässe und -tage werden im Einzelfall vom Innenministerium bestimmt.

Beflaggungsverordnung
Runderlasse und Mitteilungen des Innenministeriums

Flaggen, Trauerbeflaggung, Fahnen
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