Bürger Service
Personen, die nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen können, die z.B. dauerhauft in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, haben die Möglichkeit, sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Als Ersatz für den Ausweis erhalten Sie eine Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
Hinweis: Sollten Sie in eine andere Stadt ziehen, müssen Sie die Befreiung von der Ausweispflicht erneut beantragen
§ 1 Abs. 3 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
- Nachweis über die Immobilität, z. B. vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst
- vorhandene Ausweisdokumente
- bei Beantragung durch Dritte: Vollmacht bzw. Nachweis über die Betreuung
- gültiges Ausweisdokument des Antragstellers
Onlinetermin
Personen, die nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen können, die z.B. dauerhauft in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, haben die Möglichkeit, sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Als Ersatz für den Ausweis erhalten Sie eine Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
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Onlinetermin
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Annika
Dellweg
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-137
- Fax
- 02353 73-737
- a.dellweg@halver.de
Anna
Lamsfuß
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
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Freitext
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- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-136
- Fax
- 02353 73-736
- meldebehoerde@halver.de
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