Bürger Service
Wir bieten die Beglaubigung von Dokumenten (z.B. Zeugnisse, Urkunden) und Unterschriften an.
Beglaubigung von Dokumenten:
Nicht beglaubigt werden dürfen Fotokopien von Personenstandsurkunden, weil diese Urkunden aus so genannten fortgeschriebenen Registern ausgestellt werden und der Inhalt der Urkunde daher nicht immer der Sachlage am Tage der Beglaubigung entsprechen würde. Wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Standesamt, das die Originalurkunde ausgestellt hat.
Wenn Sie eigene Kopien des Originaldokuments mitbringen: Bitte beachten sie, dass nur Schwarz-Weiß-Kopien beglaubigt werden und keine Farbkopien.
Eine Beglaubigung darf nicht vorgenommen werden, wenn die Erteilung beglaubigter Abschriften ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist. Deshalb können folgende Dokumente nur von folgenden Behörden beglaubigt werden:
Dokument | zuständige Behörde |
---|---|
Bestallungsurkunde zum Pfleger, Betreuerausweis | Amtsgericht / Vormundschaftsgericht |
Auszug aus dem Vereinsregister | Amtsgericht / Vereinsregister |
Grundbuchauszüge | Amtsgericht / Grundbuchamt |
Beglaubigung von Unterschriften:
Die Unterschrift ist im Beisein des beglaubigenden Mitarbeiters zu leisten. Der Unterschriftsleistende hat sich dabei anhand von Ausweisdokumenten (in der Regel: Personalausweis) auszuweisen.
Außerdem dürfen nicht von uns beglaubigt werden:
- Dokumente in fremder Sprache ohne deutsche Übersetzung.
Für eine deutsche Übersetzung von Dokumenten müssen Sie sich an einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer wenden.
Beglaubigung von Dokumenten:
Das Originaldokument muss vorgelegt werden.
Beglaubigung von Unterschriften:
Personalausweis
Verwaltungsgebührensatzung - Tarif Nr. 2:
Dokumente: 5,50 je Seite
Unterschrift: 3,50
Wir bieten die Beglaubigung von Dokumenten (z.B. Zeugnisse, Urkunden) und Unterschriften an.
Beglaubigung von Dokumenten:
Nicht beglaubigt werden dürfen Fotokopien von Personenstandsurkunden, weil diese Urkunden aus so genannten fortgeschriebenen Registern ausgestellt werden und der Inhalt der Urkunde daher nicht immer der Sachlage am Tage der Beglaubigung entsprechen würde. Wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Standesamt, das die Originalurkunde ausgestellt hat.
Wenn Sie eigene Kopien des Originaldokuments mitbringen: Bitte beachten sie, dass nur Schwarz-Weiß-Kopien beglaubigt werden und keine Farbkopien.
Eine Beglaubigung darf nicht vorgenommen werden, wenn die Erteilung beglaubigter Abschriften ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist. Deshalb können folgende Dokumente nur von folgenden Behörden beglaubigt werden:
Dokument | zuständige Behörde |
---|---|
Bestallungsurkunde zum Pfleger, Betreuerausweis | Amtsgericht / Vormundschaftsgericht |
Auszug aus dem Vereinsregister | Amtsgericht / Vereinsregister |
Grundbuchauszüge | Amtsgericht / Grundbuchamt |
Beglaubigung von Unterschriften:
Die Unterschrift ist im Beisein des beglaubigenden Mitarbeiters zu leisten. Der Unterschriftsleistende hat sich dabei anhand von Ausweisdokumenten (in der Regel: Personalausweis) auszuweisen.
Außerdem dürfen nicht von uns beglaubigt werden:
- Dokumente in fremder Sprache ohne deutsche Übersetzung.
Für eine deutsche Übersetzung von Dokumenten müssen Sie sich an einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer wenden.
Beglaubigung von Dokumenten:
Das Originaldokument muss vorgelegt werden.
Beglaubigung von Unterschriften:
Personalausweis
Verwaltungsgebührensatzung - Tarif Nr. 2:
Dokumente: 5,50 je Seite
Unterschrift: 3,50
Wir bieten die Beglaubigung von Dokumenten (z.B. Zeugnisse, Urkunden) und Unterschriften an.
Beglaubigung von Dokumenten:
Nicht beglaubigt werden dürfen Fotokopien von Personenstandsurkunden, weil diese Urkunden aus so genannten fortgeschriebenen Registern ausgestellt werden und der Inhalt der Urkunde daher nicht immer der Sachlage am Tage der Beglaubigung entsprechen würde. Wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Standesamt, das die Originalurkunde ausgestellt hat.
Wenn Sie eigene Kopien des Originaldokuments mitbringen: Bitte beachten sie, dass nur Schwarz-Weiß-Kopien beglaubigt werden und keine Farbkopien.
Eine Beglaubigung darf nicht vorgenommen werden, wenn die Erteilung beglaubigter Abschriften ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist. Deshalb können folgende Dokumente nur von folgenden Behörden beglaubigt werden:
Dokument | zuständige Behörde |
---|---|
Bestallungsurkunde zum Pfleger, Betreuerausweis | Amtsgericht / Vormundschaftsgericht |
Auszug aus dem Vereinsregister | Amtsgericht / Vereinsregister |
Grundbuchauszüge | Amtsgericht / Grundbuchamt |
Beglaubigung von Unterschriften:
Die Unterschrift ist im Beisein des beglaubigenden Mitarbeiters zu leisten. Der Unterschriftsleistende hat sich dabei anhand von Ausweisdokumenten (in der Regel: Personalausweis) auszuweisen.
Außerdem dürfen nicht von uns beglaubigt werden:
- Dokumente in fremder Sprache ohne deutsche Übersetzung.
Für eine deutsche Übersetzung von Dokumenten müssen Sie sich an einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer wenden.
Beglaubigung von Dokumenten:
Das Originaldokument muss vorgelegt werden.
Beglaubigung von Unterschriften:
Personalausweis
Verwaltungsgebührensatzung - Tarif Nr. 2:
Dokumente: 5,50 je Seite
Unterschrift: 3,50
Wir bieten die Beglaubigung von Dokumenten (z.B. Zeugnisse, Urkunden) und Unterschriften an.
Beglaubigung von Dokumenten:
Nicht beglaubigt werden dürfen Fotokopien von Personenstandsurkunden, weil diese Urkunden aus so genannten fortgeschriebenen Registern ausgestellt werden und der Inhalt der Urkunde daher nicht immer der Sachlage am Tage der Beglaubigung entsprechen würde. Wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Standesamt, das die Originalurkunde ausgestellt hat.
Wenn Sie eigene Kopien des Originaldokuments mitbringen: Bitte beachten sie, dass nur Schwarz-Weiß-Kopien beglaubigt werden und keine Farbkopien.
Eine Beglaubigung darf nicht vorgenommen werden, wenn die Erteilung beglaubigter Abschriften ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist. Deshalb können folgende Dokumente nur von folgenden Behörden beglaubigt werden:
Dokument | zuständige Behörde |
---|---|
Bestallungsurkunde zum Pfleger, Betreuerausweis | Amtsgericht / Vormundschaftsgericht |
Auszug aus dem Vereinsregister | Amtsgericht / Vereinsregister |
Grundbuchauszüge | Amtsgericht / Grundbuchamt |
Beglaubigung von Unterschriften:
Die Unterschrift ist im Beisein des beglaubigenden Mitarbeiters zu leisten. Der Unterschriftsleistende hat sich dabei anhand von Ausweisdokumenten (in der Regel: Personalausweis) auszuweisen.
Außerdem dürfen nicht von uns beglaubigt werden:
- Dokumente in fremder Sprache ohne deutsche Übersetzung.
Für eine deutsche Übersetzung von Dokumenten müssen Sie sich an einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer wenden.
Beglaubigung von Dokumenten:
Das Originaldokument muss vorgelegt werden.
Beglaubigung von Unterschriften:
Personalausweis
Verwaltungsgebührensatzung - Tarif Nr. 2:
Dokumente: 5,50 je Seite
Unterschrift: 3,50
Wir bieten die Beglaubigung von Dokumenten (z.B. Zeugnisse, Urkunden) und Unterschriften an.
Beglaubigung von Dokumenten:
Nicht beglaubigt werden dürfen Fotokopien von Personenstandsurkunden, weil diese Urkunden aus so genannten fortgeschriebenen Registern ausgestellt werden und der Inhalt der Urkunde daher nicht immer der Sachlage am Tage der Beglaubigung entsprechen würde. Wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Standesamt, das die Originalurkunde ausgestellt hat.
Wenn Sie eigene Kopien des Originaldokuments mitbringen: Bitte beachten sie, dass nur Schwarz-Weiß-Kopien beglaubigt werden und keine Farbkopien.
Eine Beglaubigung darf nicht vorgenommen werden, wenn die Erteilung beglaubigter Abschriften ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist. Deshalb können folgende Dokumente nur von folgenden Behörden beglaubigt werden:
Dokument | zuständige Behörde |
---|---|
Bestallungsurkunde zum Pfleger, Betreuerausweis | Amtsgericht / Vormundschaftsgericht |
Auszug aus dem Vereinsregister | Amtsgericht / Vereinsregister |
Grundbuchauszüge | Amtsgericht / Grundbuchamt |
Beglaubigung von Unterschriften:
Die Unterschrift ist im Beisein des beglaubigenden Mitarbeiters zu leisten. Der Unterschriftsleistende hat sich dabei anhand von Ausweisdokumenten (in der Regel: Personalausweis) auszuweisen.
Außerdem dürfen nicht von uns beglaubigt werden:
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Beglaubigung von Dokumenten:
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Personalausweis
Verwaltungsgebührensatzung - Tarif Nr. 2:
Dokumente: 5,50 je Seite
Unterschrift: 3,50
Wir bieten die Beglaubigung von Dokumenten (z.B. Zeugnisse, Urkunden) und Unterschriften an.
Beglaubigung von Dokumenten:
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Wenn Sie eigene Kopien des Originaldokuments mitbringen: Bitte beachten sie, dass nur Schwarz-Weiß-Kopien beglaubigt werden und keine Farbkopien.
Eine Beglaubigung darf nicht vorgenommen werden, wenn die Erteilung beglaubigter Abschriften ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist. Deshalb können folgende Dokumente nur von folgenden Behörden beglaubigt werden:
Dokument | zuständige Behörde |
---|---|
Bestallungsurkunde zum Pfleger, Betreuerausweis | Amtsgericht / Vormundschaftsgericht |
Auszug aus dem Vereinsregister | Amtsgericht / Vereinsregister |
Grundbuchauszüge | Amtsgericht / Grundbuchamt |
Beglaubigung von Unterschriften:
Die Unterschrift ist im Beisein des beglaubigenden Mitarbeiters zu leisten. Der Unterschriftsleistende hat sich dabei anhand von Ausweisdokumenten (in der Regel: Personalausweis) auszuweisen.
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Personalausweis
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Dokumente: 5,50 je Seite
Unterschrift: 3,50
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Clarissa
Weinberg
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-131
- Fax
- 02353 73-731
- c.weinberg@halver.de
Annika
Dellweg
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
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- 02353 73-137
- Fax
- 02353 73-737
- a.dellweg@halver.de
Anna
Lamsfuß
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
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- Fax
- 02353 73-736
- meldebehoerde@halver.de
Frau
Vollmar
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-133
- Fax
- 02353 73-733
- s.vollmar@halver.de
Beglaubigungen
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Wenn Sie eigene Kopien des Originaldokuments mitbringen: Bitte beachten sie, dass nur Schwarz-Weiß-Kopien beglaubigt werden und keine Farbkopien.
Eine Beglaubigung darf nicht vorgenommen werden, wenn die Erteilung beglaubigter Abschriften ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist. Deshalb können folgende Dokumente nur von folgenden Behörden beglaubigt werden:
Dokument | zuständige Behörde |
---|---|
Bestallungsurkunde zum Pfleger, Betreuerausweis | Amtsgericht / Vormundschaftsgericht |
Auszug aus dem Vereinsregister | Amtsgericht / Vereinsregister |
Grundbuchauszüge | Amtsgericht / Grundbuchamt |
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Verwaltungsgebührensatzung - Tarif Nr. 2:
Dokumente: 5,50 € je Seite
Unterschrift: 3,50 €
Beglaubigung von Dokumenten:
Das Originaldokument muss vorgelegt werden.
Beglaubigung von Unterschriften:
Personalausweis