Beglaubigungen

Wir bieten die Beglaubigung von Dokumenten (z.B. Zeugnisse, Urkunden) und Unterschriften an.

Beglaubigung von Dokumenten:

Nicht beglaubigt werden dürfen Fotokopien von Personenstandsurkunden, weil diese Urkunden aus so genannten fortgeschriebenen Registern ausgestellt werden und der Inhalt der Urkunde daher nicht immer der Sachlage am Tage der Beglaubigung entsprechen würde. Wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Standesamt, das die Originalurkunde ausgestellt hat.

Wenn Sie eigene Kopien des Originaldokuments mitbringen: Bitte beachten sie, dass nur Schwarz-Weiß-Kopien beglaubigt werden und keine Farbkopien.

Eine Beglaubigung darf nicht vorgenommen werden, wenn die Erteilung beglaubigter Abschriften ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist. Deshalb können folgende Dokumente nur von folgenden Behörden beglaubigt werden:

Dokumentzuständige Behörde
Bestallungsurkunde zum Pfleger, BetreuerausweisAmtsgericht / Vormundschaftsgericht
Auszug aus dem VereinsregisterAmtsgericht / Vereinsregister
GrundbuchauszügeAmtsgericht / Grundbuchamt

Beglaubigung von Unterschriften:

Die Unterschrift ist im Beisein des beglaubigenden Mitarbeiters zu leisten. Der Unterschriftsleistende hat sich dabei anhand von Ausweisdokumenten (in der Regel: Personalausweis) auszuweisen.

Außerdem dürfen nicht von uns beglaubigt werden:

  • Dokumente in fremder Sprache ohne deutsche Übersetzung.
    Für eine deutsche Übersetzung von Dokumenten müssen Sie sich an einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer wenden.

Verwaltungsgebührensatzung - Tarif Nr. 2:

Dokumente: 5,50 € je Seite
Unterschrift: 3,50 €

Beglaubigung von Dokumenten: 
Das Originaldokument muss vorgelegt werden.

Beglaubigung von Unterschriften:
Personalausweis

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