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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Beglaubigungen

Wir bieten die Beglaubigung von Dokumenten (z.B. Zeugnisse, Urkunden) und Unterschriften an.

Beglaubigung von Dokumenten:

Nicht beglaubigt werden dürfen Fotokopien von Personenstandsurkunden, weil diese Urkunden aus so genannten fortgeschriebenen Registern ausgestellt werden und der Inhalt der Urkunde daher nicht immer der Sachlage am Tage der Beglaubigung entsprechen würde. Wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Standesamt, das die Originalurkunde ausgestellt hat.

Wenn Sie eigene Kopien des Originaldokuments mitbringen: Bitte beachten sie, dass nur Schwarz-Weiß-Kopien beglaubigt werden und keine Farbkopien.

Eine Beglaubigung darf nicht vorgenommen werden, wenn die Erteilung beglaubigter Abschriften ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist. Deshalb können folgende Dokumente nur von folgenden Behörden beglaubigt werden:

Dokument zuständige Behörde
Bestallungsurkunde zum Pfleger, Betreuerausweis Amtsgericht / Vormundschaftsgericht
Auszug aus dem Vereinsregister Amtsgericht / Vereinsregister
Grundbuchauszüge Amtsgericht / Grundbuchamt

Beglaubigung von Unterschriften:

Die Unterschrift ist im Beisein des beglaubigenden Mitarbeiters zu leisten. Der Unterschriftsleistende hat sich dabei anhand von Ausweisdokumenten (in der Regel: Personalausweis) auszuweisen.

Außerdem dürfen nicht von uns beglaubigt werden:

  • Dokumente in fremder Sprache ohne deutsche Übersetzung.
    Für eine deutsche Übersetzung von Dokumenten müssen Sie sich an einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer wenden.

Verwaltungsgebührensatzung - Tarif Nr. 2:

Dokumente: 5,50 € je Seite
Unterschrift: 3,50 €

Beglaubigung von Dokumenten:
Das Originaldokument muss vorgelegt werden.

Beglaubigung von Unterschriften:
Personalausweis

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