Bürger Service
Gebäude, Betriebe und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden können, werden im Hinblick auf die Belange des Brandschutzes überprüft.
Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Veranlassung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Weiterhin ist bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, eine Brandsicherheitswache erforderlich.
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Halver
Gebühren nach der gültigen Gebührensatzung
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Frau
Vollmar
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-133
- Fax
- 02353 73-733
- s.vollmar@halver.de
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 3 58553 Halver
Tobias
Starke
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 3 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-186
- Mobil
- 0175 5303538
- Fax
- 02353 73-786
- t.starke@halver.de
Brandverhütungsschau
Gebäude, Betriebe und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden können, werden im Hinblick auf die Belange des Brandschutzes überprüft.
Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Veranlassung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Weiterhin ist bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, eine Brandsicherheitswache erforderlich.
Gebühren nach der gültigen Gebührensatzung