Bürger Service
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Michael
Brosch
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-100
- Fax
- 02353 73-700
- buergermeister@halver.de
Bürgermeister
Der Bürgermeister ist Repräsentant der Stadt und Leiter der Verwaltung und damit Vorgesetzter aller dort Beschäftigten. Seine Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Aufgaben, Rechte und Pflichten
Der Bürgermeister
- ist Mitglied und Vorsitzender des Rates,
- hat Stimmrecht in Rat und Hauptausschuss,
- lädt zu den Ratssitzungen ein, stellt die Tagesordnung auf und leitet die Sitzungen,
- kann im äußersten Fall Widerspruch gegen einen Beschluss des Rates einlegen, wenn er überzeugt ist, dass der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet, (Die letzte Entscheidung liegt dann beim Rat der Stadt.)
- hat das Recht, gemeinsam mit einem Ratsmitglied eine Dringlichkeitsentscheidung zu fällen, wenn der Rat und der zuständige Ausschuss nicht mehr rechtzeitig zusammenkommen können, um einen dringend erforderlichen Beschluss zu fassen,
- entscheidet die Geschäfte und Aufgaben der Verwaltung. Darunter versteht man alle Angelegenheiten, die sich innerhalb eines festgesetzten Finanzrahmens bewegen, die regelmäßig anfallen und mit einer gewissen Gleichmäßigkeit behandelt werden können. Natürlich geht das nicht allein, sondern nur in Zusammenarbeit mit den Beigeordneten und Beschäftigten der Verwaltung.
- ist nach der Gemeindeordnung verpflichtet, die Beschlüsse der politischen Gremien vorzubereiten sowie die gefassten Beschlüsse auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und auszuführen.
Stellvertreter
Im repräsentativen Bereich stehen dem Bürgermeister zwei ehrenamtliche Bürgermeister zur Seite, die die Mitglieder des Rates aus ihrer Mitte wählen. Sie vertreten den Bürgermeister auch bei der Sitzungsleitung des Rates