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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Bürgermeister

Der Bürgermeister ist Repräsentant der Stadt und Leiter der Verwaltung und damit Vorgesetzter aller dort Beschäftigten. Seine Amtszeit beträgt 5 Jahre.

Aufgaben, Rechte und Pflichten

Der Bürgermeister

  • ist Mitglied und Vorsitzender des Rates,
  • hat Stimmrecht in Rat und Hauptausschuss,
  • lädt zu den Ratssitzungen ein, stellt die Tagesordnung auf und leitet die Sitzungen,
  • kann im äußersten Fall Widerspruch gegen einen Beschluss des Rates einlegen, wenn er überzeugt ist, dass der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet, (Die letzte Entscheidung liegt dann beim Rat der Stadt.)
  • hat das Recht, gemeinsam mit einem Ratsmitglied eine Dringlichkeitsentscheidung zu fällen, wenn der Rat und der zuständige Ausschuss nicht mehr rechtzeitig zusammenkommen können, um einen dringend erforderlichen Beschluss zu fassen,
  • entscheidet die Geschäfte und Aufgaben der Verwaltung. Darunter versteht man alle Angelegenheiten, die sich innerhalb eines festgesetzten Finanzrahmens bewegen, die regelmäßig anfallen und mit einer gewissen Gleichmäßigkeit behandelt werden können. Natürlich geht das nicht allein, sondern nur in Zusammenarbeit mit den Beigeordneten und Beschäftigten der Verwaltung.
  • ist nach der Gemeindeordnung verpflichtet, die Beschlüsse der politischen Gremien vorzubereiten sowie die gefassten Beschlüsse auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und auszuführen.

Stellvertreter

Im repräsentativen Bereich stehen dem Bürgermeister zwei ehrenamtliche Bürgermeister zur Seite, die die Mitglieder des Rates aus ihrer Mitte wählen. Sie vertreten den Bürgermeister auch bei der Sitzungsleitung des Rates

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