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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Denkmalschutz und Denkmalpflege

Der erste Schritt in dem Bemühen um den Erhalt und die sinnvolle Nutzung eines Denkmals ist dessen Unterschutzstellung. Erfüllt eine Gebäude oder eine Sache die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für ein Denkmal wie sie in § 2 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz NRW umschrieben sind, so ist sie als Denkmal in die Denkmalliste einzutragen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 DSchG) bzw. unter vorläufigen Schutz zu stellen. Mit der Eintragung in die Denkmalliste wird festgestellt, dass die Erhaltung und sachgerechte Nutzung im öffentlichen Interesse liegt; das Gebäude wird somit zum Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Vor Eintragung in die Denkmalliste hat die Stadt als Untere Denkmalbehörde das Benehmen mit dem LWL – Denkmalschutz – in Münster herzustellen.

Denkmalförderung

In den meisten Fällen sind Maßnahmen an Denkmälern auch teurer als an anderen nicht unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden. Wir geben Ihnen gerne Auskunft, ob entsprechende Fördermöglichkeiten (z.B. beim Land NRW) bestehen und welche Unterlagen hierfür erforderlich sind.

Steuerbegünstigung

Das Einkommenssteuerrecht bietet mehrere Möglichkeiten, die Steuerschuld aufgrund von Aufwendungen für Baudenkmäler zu mindern. Sofern die baulichen Maßnahmen im Einvernehmen mit der Unteren Denkmalbehörde erfolgen, kann hierfür eine entsprechende steuerliche Bescheinigung nach dem Denkmalschutzgesetz ausgestellt werden.

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Fachbereichsleiter Bauen, Umwelt und Klimaschutz
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