Bürger Service
Die Denkmalbehörde hat den gesetzlichen Auftrag darauf hinzuwirken, dass Halvers Denkmäler erhalten, sinnvoll genutzt und bei öffentlichen Planungen angemessen berücksichtigt werden. Gemeinsam mit den Denkmaleigentümern bewirkt die Denkmalbehörde, dass bedeutende Bauwerke und Spuren unserer Kulturgeschichte nicht unerkannt verloren gehen. So können Menschen auch zukünftig Geschichte nicht nur nachlesen, sondern täglich erleben.
Als erste Anlaufstelle für alle Fragen des Denkmalschutzes in Halver können Sie sich gerne mit Ihrem Anliegen bei uns melden.
Denkmalförderung
In den meisten Fällen sind Maßnahmen an Denkmälern auch teurer als an anderen nicht unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden. Wir geben Ihnen gerne Auskunft, ob entsprechende Fördermöglichkeiten (z.B. beim Land NRW) bestehen und welche Unterlagen hierfür erforderlich sind.
Steuerbegünstigung
Das Einkommenssteuerrecht bietet mehrere Möglichkeiten, die Steuerschuld aufgrund von Aufwendungen für Baudenkmäler zu mindern. Sofern die baulichen Maßnahmen im Einvernehmen mit der Unteren Denkmalbehörde erfolgen, kann hierfür eine entsprechende steuerliche Bescheinigung nach dem Denkmalschutzgesetz ausgestellt werden.
Die Denkmalbehörde hat den gesetzlichen Auftrag darauf hinzuwirken, dass Halvers Denkmäler erhalten, sinnvoll genutzt und bei öffentlichen Planungen angemessen berücksichtigt werden. Gemeinsam mit den Denkmaleigentümern bewirkt die Denkmalbehörde, dass bedeutende Bauwerke und Spuren unserer Kulturgeschichte nicht unerkannt verloren gehen. So können Menschen auch zukünftig Geschichte nicht nur nachlesen, sondern täglich erleben.
Als erste Anlaufstelle für alle Fragen des Denkmalschutzes in Halver können Sie sich gerne mit Ihrem Anliegen bei uns melden.
Denkmalförderung
In den meisten Fällen sind Maßnahmen an Denkmälern auch teurer als an anderen nicht unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden. Wir geben Ihnen gerne Auskunft, ob entsprechende Fördermöglichkeiten (z.B. beim Land NRW) bestehen und welche Unterlagen hierfür erforderlich sind.
Steuerbegünstigung
Das Einkommenssteuerrecht bietet mehrere Möglichkeiten, die Steuerschuld aufgrund von Aufwendungen für Baudenkmäler zu mindern. Sofern die baulichen Maßnahmen im Einvernehmen mit der Unteren Denkmalbehörde erfolgen, kann hierfür eine entsprechende steuerliche Bescheinigung nach dem Denkmalschutzgesetz ausgestellt werden.
Die Denkmalbehörde hat den gesetzlichen Auftrag darauf hinzuwirken, dass Halvers Denkmäler erhalten, sinnvoll genutzt und bei öffentlichen Planungen angemessen berücksichtigt werden. Gemeinsam mit den Denkmaleigentümern bewirkt die Denkmalbehörde, dass bedeutende Bauwerke und Spuren unserer Kulturgeschichte nicht unerkannt verloren gehen. So können Menschen auch zukünftig Geschichte nicht nur nachlesen, sondern täglich erleben.
Als erste Anlaufstelle für alle Fragen des Denkmalschutzes in Halver können Sie sich gerne mit Ihrem Anliegen bei uns melden.
Denkmalförderung
In den meisten Fällen sind Maßnahmen an Denkmälern auch teurer als an anderen nicht unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden. Wir geben Ihnen gerne Auskunft, ob entsprechende Fördermöglichkeiten (z.B. beim Land NRW) bestehen und welche Unterlagen hierfür erforderlich sind.
Steuerbegünstigung
Das Einkommenssteuerrecht bietet mehrere Möglichkeiten, die Steuerschuld aufgrund von Aufwendungen für Baudenkmäler zu mindern. Sofern die baulichen Maßnahmen im Einvernehmen mit der Unteren Denkmalbehörde erfolgen, kann hierfür eine entsprechende steuerliche Bescheinigung nach dem Denkmalschutzgesetz ausgestellt werden.
Die Denkmalbehörde hat den gesetzlichen Auftrag darauf hinzuwirken, dass Halvers Denkmäler erhalten, sinnvoll genutzt und bei öffentlichen Planungen angemessen berücksichtigt werden. Gemeinsam mit den Denkmaleigentümern bewirkt die Denkmalbehörde, dass bedeutende Bauwerke und Spuren unserer Kulturgeschichte nicht unerkannt verloren gehen. So können Menschen auch zukünftig Geschichte nicht nur nachlesen, sondern täglich erleben.
Als erste Anlaufstelle für alle Fragen des Denkmalschutzes in Halver können Sie sich gerne mit Ihrem Anliegen bei uns melden.
Denkmalförderung
In den meisten Fällen sind Maßnahmen an Denkmälern auch teurer als an anderen nicht unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden. Wir geben Ihnen gerne Auskunft, ob entsprechende Fördermöglichkeiten (z.B. beim Land NRW) bestehen und welche Unterlagen hierfür erforderlich sind.
Steuerbegünstigung
Das Einkommenssteuerrecht bietet mehrere Möglichkeiten, die Steuerschuld aufgrund von Aufwendungen für Baudenkmäler zu mindern. Sofern die baulichen Maßnahmen im Einvernehmen mit der Unteren Denkmalbehörde erfolgen, kann hierfür eine entsprechende steuerliche Bescheinigung nach dem Denkmalschutzgesetz ausgestellt werden.
Die Denkmalbehörde hat den gesetzlichen Auftrag darauf hinzuwirken, dass Halvers Denkmäler erhalten, sinnvoll genutzt und bei öffentlichen Planungen angemessen berücksichtigt werden. Gemeinsam mit den Denkmaleigentümern bewirkt die Denkmalbehörde, dass bedeutende Bauwerke und Spuren unserer Kulturgeschichte nicht unerkannt verloren gehen. So können Menschen auch zukünftig Geschichte nicht nur nachlesen, sondern täglich erleben.
Als erste Anlaufstelle für alle Fragen des Denkmalschutzes in Halver können Sie sich gerne mit Ihrem Anliegen bei uns melden.
Denkmalförderung
In den meisten Fällen sind Maßnahmen an Denkmälern auch teurer als an anderen nicht unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden. Wir geben Ihnen gerne Auskunft, ob entsprechende Fördermöglichkeiten (z.B. beim Land NRW) bestehen und welche Unterlagen hierfür erforderlich sind.
Steuerbegünstigung
Das Einkommenssteuerrecht bietet mehrere Möglichkeiten, die Steuerschuld aufgrund von Aufwendungen für Baudenkmäler zu mindern. Sofern die baulichen Maßnahmen im Einvernehmen mit der Unteren Denkmalbehörde erfolgen, kann hierfür eine entsprechende steuerliche Bescheinigung nach dem Denkmalschutzgesetz ausgestellt werden.
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
Michael M.
Schmidt
Fachbereichsleiter Bauen, Umwelt und Klimaschutz
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-170
- Fax
- 02353 73-770
- m.schmidt@halver.de
Ramona
Ullrich
stellv. Fachbereichsleiterin Bauen, Umwelt und Klimaschutz
- Anschrift
- 001 Von-Vincke-Straße 26 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-160
- Fax
- 02353 73-760
- r.ullrich@halver.de
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Die Denkmalbehörde hat den gesetzlichen Auftrag darauf hinzuwirken, dass Halvers Denkmäler erhalten, sinnvoll genutzt und bei öffentlichen Planungen angemessen berücksichtigt werden. Gemeinsam mit den Denkmaleigentümern bewirkt die Denkmalbehörde, dass bedeutende Bauwerke und Spuren unserer Kulturgeschichte nicht unerkannt verloren gehen. So können Menschen auch zukünftig Geschichte nicht nur nachlesen, sondern täglich erleben.
Als erste Anlaufstelle für alle Fragen des Denkmalschutzes in Halver können Sie sich gerne mit Ihrem Anliegen bei uns melden.
Denkmalförderung
In den meisten Fällen sind Maßnahmen an Denkmälern auch teurer als an anderen nicht unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden. Wir geben Ihnen gerne Auskunft, ob entsprechende Fördermöglichkeiten (z.B. beim Land NRW) bestehen und welche Unterlagen hierfür erforderlich sind.
Steuerbegünstigung
Das Einkommenssteuerrecht bietet mehrere Möglichkeiten, die Steuerschuld aufgrund von Aufwendungen für Baudenkmäler zu mindern. Sofern die baulichen Maßnahmen im Einvernehmen mit der Unteren Denkmalbehörde erfolgen, kann hierfür eine entsprechende steuerliche Bescheinigung nach dem Denkmalschutzgesetz ausgestellt werden.