Bürger Service
Sie möchten heiraten? Herzlichen Glückwunsch!
Grundsätzlich kann man sich in einem Standesamt seiner Wahl das Ja-Wort geben. Die Anmeldung der Eheschließung (früher "das Angebot") muss jedoch beim Standesamt des Wohnortes erfolgen. Dazu zählt auch das Standesamt des Nebenwohnsitzes.
Anmeldung zur Eheschließung
Der Eheschließung muss eine Anmeldung (früher: Aufgebot) durch beide Verlobte vorausgehen. Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und ist bei dem Standesamt vorzunehmen in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Ist einer der Verlobten aus einem wichtigen Grund verhindert, so hat er eine schriftliche Beitrittserklärung (das Formular ist bei jedem Standesamt erhältlich) abzugeben, mit der der andere Verlobte die Eheschließung allein anmelden kann.
Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung der Eheschließung einen Termin.
Falls Sie einen Hochzeitswunschtermin haben, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verindung setzen, um sich diesen "zu sichern". Für einen besonderen Rahmen zu Ihrer standesamtlichen Hochzeit stehen Ihnen unsere schönen Trauräume zur Verfügung.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Gebühren | |
---|---|
bei Anwendung deutsches Recht | 60,00 bis 110,00 |
bei Anwendung ausländisches Recht | 86,00 bis 140,00 |
- Heiraten in Halver Unsere schönen Trauräume
Sie möchten heiraten? Herzlichen Glückwunsch!
Grundsätzlich kann man sich in einem Standesamt seiner Wahl das Ja-Wort geben. Die Anmeldung der Eheschließung (früher "das Angebot") muss jedoch beim Standesamt des Wohnortes erfolgen. Dazu zählt auch das Standesamt des Nebenwohnsitzes.
Anmeldung zur Eheschließung
Der Eheschließung muss eine Anmeldung (früher: Aufgebot) durch beide Verlobte vorausgehen. Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und ist bei dem Standesamt vorzunehmen in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Ist einer der Verlobten aus einem wichtigen Grund verhindert, so hat er eine schriftliche Beitrittserklärung (das Formular ist bei jedem Standesamt erhältlich) abzugeben, mit der der andere Verlobte die Eheschließung allein anmelden kann.
Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung der Eheschließung einen Termin.
Falls Sie einen Hochzeitswunschtermin haben, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verindung setzen, um sich diesen "zu sichern". Für einen besonderen Rahmen zu Ihrer standesamtlichen Hochzeit stehen Ihnen unsere schönen Trauräume zur Verfügung.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Gebühren | |
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bei Anwendung deutsches Recht | 60,00 bis 110,00 |
bei Anwendung ausländisches Recht | 86,00 bis 140,00 |
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Sie möchten heiraten? Herzlichen Glückwunsch!
Grundsätzlich kann man sich in einem Standesamt seiner Wahl das Ja-Wort geben. Die Anmeldung der Eheschließung (früher "das Angebot") muss jedoch beim Standesamt des Wohnortes erfolgen. Dazu zählt auch das Standesamt des Nebenwohnsitzes.
Anmeldung zur Eheschließung
Der Eheschließung muss eine Anmeldung (früher: Aufgebot) durch beide Verlobte vorausgehen. Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und ist bei dem Standesamt vorzunehmen in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Ist einer der Verlobten aus einem wichtigen Grund verhindert, so hat er eine schriftliche Beitrittserklärung (das Formular ist bei jedem Standesamt erhältlich) abzugeben, mit der der andere Verlobte die Eheschließung allein anmelden kann.
Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung der Eheschließung einen Termin.
Falls Sie einen Hochzeitswunschtermin haben, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Veridung setzen, um sich diesen "zu sichern". Für einen besonderen Rahmen zu Ihrer standesamtlichen Hochzeit stehen Ihnen unsere schönen Trauräume zur Verfügung.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Gebühren | |
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bei Anwendung deutsches Recht | 60,00 bis 110,00 |
bei Anwendung ausländisches Recht | 86,00 bis 140,00 |
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Grundsätzlich kann man sich in einem Standesamt seiner Wahl das Ja-Wort geben. Die Anmeldung der Eheschließung (früher "das Angebot") muss jedoch beim Standesamt des Wohnortes erfolgen. Dazu zählt auch das Standesamt des Nebenwohnsitzes.
Anmeldung zur Eheschließung
Der Eheschließung muss eine Anmeldung (früher: Aufgebot) durch beide Verlobte vorausgehen. Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und ist bei dem Standesamt vorzunehmen in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Ist einer der Verlobten aus einem wichtigen Grund verhindert, so hat er eine schriftliche Beitrittserklärung (das Formular ist bei jedem Standesamt erhältlich) abzugeben, mit der der andere Verlobte die Eheschließung allein anmelden kann.
Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung der Eheschließung einen Termin.
Falls Sie einen Hochzeitswunschtermin haben, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verindung setzen, um sich diesen "zu sichern". Für einen besonderen Rahmen zu Ihrer standesamtlichen Hochzeit stehen Ihnen unsere schönen Trauräume zur Verfügung.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Gebühren | |
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bei Anwendung deutsches Recht | 60,00 bis 110,00 |
bei Anwendung ausländisches Recht | 86,00 bis 140,00 |
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Grundsätzlich kann man sich in einem Standesamt seiner Wahl das Ja-Wort geben. Die Anmeldung der Eheschließung (früher "das Angebot") muss jedoch beim Standesamt des Wohnortes erfolgen. Dazu zählt auch das Standesamt des Nebenwohnsitzes.
Anmeldung zur Eheschließung
Der Eheschließung muss eine Anmeldung (früher: Aufgebot) durch beide Verlobte vorausgehen. Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und ist bei dem Standesamt vorzunehmen in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Ist einer der Verlobten aus einem wichtigen Grund verhindert, so hat er eine schriftliche Beitrittserklärung (das Formular ist bei jedem Standesamt erhältlich) abzugeben, mit der der andere Verlobte die Eheschließung allein anmelden kann.
Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung der Eheschließung einen Termin.
Falls Sie einen Hochzeitswunschtermin haben, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verindung setzen, um sich diesen "zu sichern". Für einen besonderen Rahmen zu Ihrer standesamtlichen Hochzeit stehen Ihnen unsere schönen Trauräume zur Verfügung.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
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bei Anwendung deutsches Recht | 60,00 bis 110,00 |
bei Anwendung ausländisches Recht | 86,00 bis 140,00 |
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Grundsätzlich kann man sich in einem Standesamt seiner Wahl das Ja-Wort geben. Die Anmeldung der Eheschließung (früher "das Angebot") muss jedoch beim Standesamt des Wohnortes erfolgen. Dazu zählt auch das Standesamt des Nebenwohnsitzes.
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Der Eheschließung muss eine Anmeldung (früher: Aufgebot) durch beide Verlobte vorausgehen. Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und ist bei dem Standesamt vorzunehmen in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Ist einer der Verlobten aus einem wichtigen Grund verhindert, so hat er eine schriftliche Beitrittserklärung (das Formular ist bei jedem Standesamt erhältlich) abzugeben, mit der der andere Verlobte die Eheschließung allein anmelden kann.
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Anmeldung zur Eheschließung
Der Eheschließung muss eine Anmeldung (früher: Aufgebot) durch beide Verlobte vorausgehen. Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und ist bei dem Standesamt vorzunehmen in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Ist einer der Verlobten aus einem wichtigen Grund verhindert, so hat er eine schriftliche Beitrittserklärung (das Formular ist bei jedem Standesamt erhältlich) abzugeben, mit der der andere Verlobte die Eheschließung allein anmelden kann.
Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung der Eheschließung einen Termin.
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- Heiraten in Halver Unsere schönen Trauräume
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Christiane
Sayk
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-134
- Fax
- 02353 73-734
- c.sayk@halver.de
Lutz
Eicker
stellv. Fachbereichsleiter Bürgerdienste, Soziales, Sicherheit und Ordnung
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
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Freitag
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Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-132
- Fax
- 02353 73-732
- l.eicker@halver.de
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 19 58553 Halver
Aldona
Weis
stellv. Fachbereichsleiterin
Standardöffnungszeit Verwaltung Teilzeit Mo - Fr vormittags
Montag
08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 19 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-145
- Fax
- 02353 73-745
- a.weis@halver.de
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Der Eheschließung muss eine Anmeldung (früher: Aufgebot) durch beide Verlobte vorausgehen. Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und ist bei dem Standesamt vorzunehmen in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Ist einer der Verlobten aus einem wichtigen Grund verhindert, so hat er eine schriftliche Beitrittserklärung (das Formular ist bei jedem Standesamt erhältlich) abzugeben, mit der der andere Verlobte die Eheschließung allein anmelden kann.
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