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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Eheschließung

Sie möchten heiraten? Herzlichen Glückwunsch!

Grundsätzlich kann man sich in einem Standesamt seiner Wahl das Ja-Wort geben. Die Anmeldung der Eheschließung (früher "das Angebot") muss jedoch beim Standesamt des Wohnortes erfolgen. Dazu zählt auch das Standesamt des Nebenwohnsitzes.

Anmeldung zur Eheschließung
Der Eheschließung muss eine Anmeldung (früher: Aufgebot) durch beide Verlobte vorausgehen. Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und ist bei dem Standesamt vorzunehmen in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Ist einer der Verlobten aus einem wichtigen Grund verhindert, so hat er eine schriftliche Beitrittserklärung (das Formular ist bei jedem Standesamt erhältlich) abzugeben, mit der der andere Verlobte die Eheschließung allein anmelden kann.

Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung der Eheschließung einen Termin.

Falls Sie einen Hochzeitswunschtermin haben, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verindung setzen, um sich diesen "zu sichern". Für einen besonderen Rahmen zu Ihrer standesamtlichen Hochzeit stehen Ihnen unsere schönen Trauräume zur Verfügung.

 

Gebühren
bei Anwendung deutsches Recht 60,00 € bis 110,00 €
bei Anwendung ausländisches Recht 86,00 € bis 140,00 €

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.

Standesamt, Lebenspartnerschaft, Aufgebot, Vermählung, Trauung, Hochzeit
Heirat

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stellv. Fachbereichsleiterin Bildung, Sport und Gebäudemanagement
stellv. Fachbereichsleiter Bürgerdienste, Soziales, Sicherheit und Ordnung
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