Eheschließung

Sie möchten heiraten? Herzlichen Glückwunsch!

Grundsätzlich kann man sich in einem Standesamt seiner Wahl das Ja-Wort geben. Die Anmeldung der Eheschließung (früher "das Angebot") muss jedoch beim Standesamt des Wohnortes erfolgen. Dazu zählt auch das Standesamt des Nebenwohnsitzes.

Anmeldung zur Eheschließung
Der Eheschließung muss eine Anmeldung (früher: Aufgebot) durch beide Verlobte vorausgehen. Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und ist bei dem Standesamt vorzunehmen in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Ist einer der Verlobten aus einem wichtigen Grund verhindert, so hat er eine schriftliche Beitrittserklärung (das Formular ist bei jedem Standesamt erhältlich) abzugeben, mit der der andere Verlobte die Eheschließung allein anmelden kann.

Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung der Eheschließung einen Termin.

Falls Sie einen Hochzeitswunschtermin haben, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verindung setzen, um sich diesen "zu sichern". Für einen besonderen Rahmen zu Ihrer standesamtlichen Hochzeit stehen Ihnen unsere schönen Trauräume zur Verfügung.

 

Gebühren
bei Anwendung deutsches Recht 60,00 € bis 110,00 €
bei Anwendung ausländisches Recht 86,00 € bis 140,00 €

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.

Standesamt, Lebenspartnerschaft, Aufgebot, Vermählung, Trauung, Hochzeit
Heirat

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stellv. Fachbereichsleiter Bürgerdienste, Soziales, Sicherheit und Ordnung
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