Bürger Service
Eigentumswechsel bei Immobilien (Haus und Wohnung)
Bei einem Eigentumswechsel einer Wohnimmobilie bleibt der bisherige Eigentümer solange grundsteuerpflichtig, bis die steuerliche Zurechnung durch das Finanzamt erfolgt. Diese Zurechnung geschieht frühestens zum 01.01. des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres.
Die Stadt Halver bietet an, den Eigentumsübergang unterjährig durchzuführen. Dies erspart dem Verkäufer und Käufer die private Abrechnung der Grundsteuer und der Grundbesitzabgaben.
Hierzu muss der neue Eigentümer einer Immobilie (Haus oder Wohnung) ein Antragsformular ausfüllen und unterschrieben dem Steueramt der Stadt Halver übermitteln. Sobald auch die Abrechnung des Wassers mit den Stadtwerken erfolgt ist, wird das Steueramt den Eigentumsübergang zum angegebenen Datum durchführen. Abgerechnet werden dann die Grundsteuer incl. der Gebühren für Abfall, Abwasser, Straßenreinigung/Winterdienst und Regenwassereinleitung.
Bitte melden Sie sich auch bei den Versorgern für die Strom- und Gaslieferungen.
Hinweis!!!
Die unterjährige Umschreibung kann nur durchgeführt werden, wenn das Formular vom Käufer/neuen Eigentümer unterschrieben vorliegt. Ansonsten erfolgt die Umschreibung zu dem vom Finanzamt vorgegebenen Zeitpunkt.