Einbürgerung

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag.

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten und in Halver Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie den dafür notwendigen Antrag beim Standesamt stellen. Die Antragstellung kann nur durch persönliche Vorsprache aller einzubürgernden Familienmitglieder erfolgen.

Die für die Einbürgerung erforderlichen Formulare erhalten Sie beim Standesamt.

Über die Einbürgerungsvoraussetzungen und vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte während einer persönlichen Vorsprache im Standesamt. Zur Abgabe des Antrags vereinbaren Sie bitte einen Termin, zu dem Sie persönlich vorsprechen. Es werden ausschließlich vollständige Anträge (alle für die Beantragung erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen) entgegengenommen.

Gebühren
für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber255 Euro
für jedes minderjährige miteinzubürgernde Kind ohne eigenes Einkommen51 Euro
für jedes selbständig einzubürgernde Kind255 Euro

Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von 75% der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht.

 

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfahren Sie bei der Aushändigung des Einbürgerungsantrages.

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