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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Einbürgerung

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag.

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten und in Halver Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie den dafür notwendigen Antrag beim Standesamt stellen. Die Antragstellung kann nur durch persönliche Vorsprache aller einzubürgernden Familienmitglieder erfolgen.

Die Einbürgerungsbewerberin bzw. der Einbürgerungsbewerber

  • muss mindestens 16 Jahre alt sein (in Ausnahmefällen kann bereits ab dem 8. Lebensjahr ein Antrag gestellt werden) 
  • muss sich seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (Bei Ehegatten deutscher Staatsangehöriger genügt ein rechtmäßiger Aufenthalt von 3 Jahren, wenn die Ehe bereits seit 2 Jahren besteht) 
  • muss im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltsberechtigung-EG sein 
  • muss über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen (Nachweis ggf. durch Sprachzertifikat B1)
  • muss über ausreichende staatsbürgerliche Kenntnisse verfügen (Nachweis ggfls. durch Einbürgerungstest) 
  • muss den Lebensunterhalt für sich und ihre bzw. seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bestreiten können 
  • darf nicht wegen einer Straftat verurteilt sein 
  • muss ihren bzw. seinen ständigen Wohnsitz und auch Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben 
  • muss sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen 
  • muss seine bisherige Staatsangehörigkeit ggf. aufgeben.

Das Antragsformular erhalten Sie beim Standesamt.

Zur Abgabe des kompletten Einbürgerungsantrages und zur Klärung weiterer Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Gebühren
für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber 255 Euro
für jedes minderjährige miteinzubürgernde Kind ohne eigenes Einkommen 51 Euro
für jedes selbständig einzubürgernde Kind 255 Euro

Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von 75% der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht.

 

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfahren Sie bei der Aushändigung des Einbürgerungsantrages.

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