Bürger Service
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten und in Halver Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie den dafür notwendigen Antrag beim Standesamt stellen. Die Antragstellung kann nur durch persönliche Vorsprache aller einzubürgernden Familienmitglieder erfolgen.
Die für die Einbürgerung erforderlichen Formulare erhalten Sie beim Standesamt.
Über die Einbürgerungsvoraussetzungen und vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte während einer persönlichen Vorsprache im Standesamt. Zur Abgabe des Antrags vereinbaren Sie bitte einen Termin, zu dem Sie persönlich vorsprechen. Es werden ausschließlich vollständige Anträge (alle für die Beantragung erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen) entgegengenommen.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfahren Sie bei der Aushändigung des Einbürgerungsantrages.
| Gebühren | |
|---|---|
| für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber | 255 Euro |
| für jedes minderjährige miteinzubürgernde Kind ohne eigenes Einkommen | 51 Euro |
| für jedes selbständig einzubürgernde Kind | 255 Euro |
Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von 75% der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht.
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten und in Halver Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie den dafür notwendigen Antrag beim Standesamt stellen. Die Antragstellung kann nur durch persönliche Vorsprache aller einzubürgernden Familienmitglieder erfolgen.
Die für die Einbürgerung erforderlichen Formulare erhalten Sie beim Standesamt.
Über die Einbürgerungsvoraussetzungen und vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte während einer persönlichen Vorsprache im Standesamt. Zur Abgabe des Antrags vereinbaren Sie bitte einen Termin, zu dem Sie persönlich vorsprechen. Es werden ausschließlich vollständige Anträge (alle für die Beantragung erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen) entgegengenommen.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfahren Sie bei der Aushändigung des Einbürgerungsantrages.
| Gebühren | |
|---|---|
| für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber | 255 Euro |
| für jedes minderjährige miteinzubürgernde Kind ohne eigenes Einkommen | 51 Euro |
| für jedes selbständig einzubürgernde Kind | 255 Euro |
Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von 75% der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht.
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten und in Halver Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie den dafür notwendigen Antrag beim Standesamt stellen. Die Antragstellung kann nur durch persönliche Vorsprache aller einzubürgernden Familienmitglieder erfolgen.
Die für die Einbürgerung erforderlichen Formulare erhalten Sie beim Standesamt.
Über die Einbürgerungsvoraussetzungen und vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte während einer persönlichen Vorsprache im Standesamt. Zur Abgabe des Antrags vereinbaren Sie bitte einen Termin, zu dem Sie persönlich vorsprechen. Es werden ausschließlich vollständige Anträge (alle für die Beantragung erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen) entgegengenommen.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfahren Sie bei der Aushändigung des Einbürgerungsantrages.
| Gebühren | |
|---|---|
| für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber | 255 Euro |
| für jedes minderjährige miteinzubürgernde Kind ohne eigenes Einkommen | 51 Euro |
| für jedes selbständig einzubürgernde Kind | 255 Euro |
Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von 75% der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Christiane
Sayk
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-134
- Fax
- 02353 73-734
- c.sayk@halver.de
Einbürgerung
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten und in Halver Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie den dafür notwendigen Antrag beim Standesamt stellen. Die Antragstellung kann nur durch persönliche Vorsprache aller einzubürgernden Familienmitglieder erfolgen.
Die für die Einbürgerung erforderlichen Formulare erhalten Sie beim Standesamt.
Über die Einbürgerungsvoraussetzungen und vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte während einer persönlichen Vorsprache im Standesamt. Zur Abgabe des Antrags vereinbaren Sie bitte einen Termin, zu dem Sie persönlich vorsprechen. Es werden ausschließlich vollständige Anträge (alle für die Beantragung erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen) entgegengenommen.
| Gebühren | |
|---|---|
| für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber | 255 Euro |
| für jedes minderjährige miteinzubürgernde Kind ohne eigenes Einkommen | 51 Euro |
| für jedes selbständig einzubürgernde Kind | 255 Euro |
Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von 75% der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfahren Sie bei der Aushändigung des Einbürgerungsantrages.