Bürger Service
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten und in Halver Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie den dafür notwendigen Antrag beim Standesamt stellen. Die Antragstellung kann nur durch persönliche Vorsprache aller einzubürgernden Familienmitglieder erfolgen.
Die Einbürgerungsbewerberin bzw. der Einbürgerungsbewerber
- muss mindestens 16 Jahre alt sein (in Ausnahmefällen kann bereits ab dem 8. Lebensjahr ein Antrag gestellt werden)
- muss sich seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (Bei Ehegatten deutscher Staatsangehöriger genügt ein rechtmäßiger Aufenthalt von 3 Jahren, wenn die Ehe bereits seit 2 Jahren besteht)
- muss im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltsberechtigung-EG sein
- muss über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen (Nachweis ggf. durch Sprachzertifikat B1)
- muss über ausreichende staatsbürgerliche Kenntnisse verfügen (Nachweis ggfls. durch Einbürgerungstest)
- muss den Lebensunterhalt für sich und ihre bzw. seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bestreiten können
- darf nicht wegen einer Straftat verurteilt sein
- muss ihren bzw. seinen ständigen Wohnsitz und auch Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
- muss sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen
- muss seine bisherige Staatsangehörigkeit ggf. aufgeben.
Das Antragsformular erhalten Sie beim Standesamt.
Zur Abgabe des kompletten Einbürgerungsantrages und zur Klärung weiterer Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfahren Sie bei der Aushändigung des Einbürgerungsantrages.
Gebühren | |
---|---|
für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber | 255 Euro |
für jedes minderjährige miteinzubürgernde Kind ohne eigenes Einkommen | 51 Euro |
für jedes selbständig einzubürgernde Kind | 255 Euro |
Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von 75% der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht.
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten und in Halver Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie den dafür notwendigen Antrag beim Standesamt stellen. Die Antragstellung kann nur durch persönliche Vorsprache aller einzubürgernden Familienmitglieder erfolgen.
Die Einbürgerungsbewerberin bzw. der Einbürgerungsbewerber
- muss mindestens 16 Jahre alt sein (in Ausnahmefällen kann bereits ab dem 8. Lebensjahr ein Antrag gestellt werden)
- muss sich seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (Bei Ehegatten deutscher Staatsangehöriger genügt ein rechtmäßiger Aufenthalt von 3 Jahren, wenn die Ehe bereits seit 2 Jahren besteht)
- muss im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltsberechtigung-EG sein
- muss über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen (Nachweis ggf. durch Sprachzertifikat B1)
- muss über ausreichende staatsbürgerliche Kenntnisse verfügen (Nachweis ggfls. durch Einbürgerungstest)
- muss den Lebensunterhalt für sich und ihre bzw. seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bestreiten können
- darf nicht wegen einer Straftat verurteilt sein
- muss ihren bzw. seinen ständigen Wohnsitz und auch Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
- muss sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen
- muss seine bisherige Staatsangehörigkeit ggf. aufgeben.
Das Antragsformular erhalten Sie beim Standesamt.
Zur Abgabe des kompletten Einbürgerungsantrages und zur Klärung weiterer Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfahren Sie bei der Aushändigung des Einbürgerungsantrages.
Gebühren | |
---|---|
für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber | 255 Euro |
für jedes minderjährige miteinzubürgernde Kind ohne eigenes Einkommen | 51 Euro |
für jedes selbständig einzubürgernde Kind | 255 Euro |
Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von 75% der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht.
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten und in Halver Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie den dafür notwendigen Antrag beim Standesamt stellen. Die Antragstellung kann nur durch persönliche Vorsprache aller einzubürgernden Familienmitglieder erfolgen.
Die Einbürgerungsbewerberin bzw. der Einbürgerungsbewerber
- muss mindestens 16 Jahre alt sein (in Ausnahmefällen kann bereits ab dem 8. Lebensjahr ein Antrag gestellt werden)
- muss sich seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (Bei Ehegatten deutscher Staatsangehöriger genügt ein rechtmäßiger Aufenthalt von 3 Jahren, wenn die Ehe bereits seit 2 Jahren besteht)
- muss im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltsberechtigung-EG sein
- muss über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen (Nachweis ggf. durch Sprachzertifikat B1)
- muss über ausreichende staatsbürgerliche Kenntnisse verfügen (Nachweis ggfls. durch Einbürgerungstest)
- muss den Lebensunterhalt für sich und ihre bzw. seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bestreiten können
- darf nicht wegen einer Straftat verurteilt sein
- muss ihren bzw. seinen ständigen Wohnsitz und auch Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
- muss sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen
- muss seine bisherige Staatsangehörigkeit ggf. aufgeben.
Das Antragsformular erhalten Sie beim Standesamt.
Zur Abgabe des kompletten Einbürgerungsantrages und zur Klärung weiterer Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfahren Sie bei der Aushändigung des Einbürgerungsantrages.
Gebühren | |
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für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber | 255 Euro |
für jedes minderjährige miteinzubürgernde Kind ohne eigenes Einkommen | 51 Euro |
für jedes selbständig einzubürgernde Kind | 255 Euro |
Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von 75% der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Christiane
Sayk
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-134
- Fax
- 02353 73-734
- c.sayk@halver.de
Einbürgerung
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten und in Halver Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie den dafür notwendigen Antrag beim Standesamt stellen. Die Antragstellung kann nur durch persönliche Vorsprache aller einzubürgernden Familienmitglieder erfolgen.
Die Einbürgerungsbewerberin bzw. der Einbürgerungsbewerber
- muss mindestens 16 Jahre alt sein (in Ausnahmefällen kann bereits ab dem 8. Lebensjahr ein Antrag gestellt werden)
- muss sich seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (Bei Ehegatten deutscher Staatsangehöriger genügt ein rechtmäßiger Aufenthalt von 3 Jahren, wenn die Ehe bereits seit 2 Jahren besteht)
- muss im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltsberechtigung-EG sein
- muss über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen (Nachweis ggf. durch Sprachzertifikat B1)
- muss über ausreichende staatsbürgerliche Kenntnisse verfügen (Nachweis ggfls. durch Einbürgerungstest)
- muss den Lebensunterhalt für sich und ihre bzw. seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bestreiten können
- darf nicht wegen einer Straftat verurteilt sein
- muss ihren bzw. seinen ständigen Wohnsitz und auch Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
- muss sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen
- muss seine bisherige Staatsangehörigkeit ggf. aufgeben.
Das Antragsformular erhalten Sie beim Standesamt.
Zur Abgabe des kompletten Einbürgerungsantrages und zur Klärung weiterer Fragen vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Gebühren | |
---|---|
für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber | 255 Euro |
für jedes minderjährige miteinzubürgernde Kind ohne eigenes Einkommen | 51 Euro |
für jedes selbständig einzubürgernde Kind | 255 Euro |
Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von 75% der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfahren Sie bei der Aushändigung des Einbürgerungsantrages.