Bürger Service
Wer den Fischfang ausüben möchte, benötigt neben der Erlaubnis des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein. Der Fischereischein kann nach erfolgreich abgelegter Fischerprüfung für die Dauer von einem oder fünf Jahren beantragt werden.
Der Jugendfischereischein kann für Jugendliche, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, beantragt werden. Dieser kann ohne abgelegte Fischereiprüfung ausgestellt werden und ist immer nur für ein Jahr gültig.
Das laufende Jahr zählt bei der Berechnung der Gültigkeitsdauer mit.
Die Fischerprüfung wird beim Märkischen Kreis im Frühjahr und im Herbst durchgeführt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internetseite des Märkischen Kreises.
- Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass oder Kinderausweis
- bei Neuerteilung: ein neues Passfoto
- bei Neuerteilung: Prüfungszeugnis
- bei Jugendfischereischein: 1 Erziehungsberechtigter bei Beantragung
Gebühren | |
---|---|
Jugendfischereischein | 8,00 |
Jahresfischereischein | 16,00 |
Fünfjahresfischereischein | 48,00 |
Zweitausfertigung eines Fischereischeins | 5,00 |
Wer den Fischfang ausüben möchte, benötigt neben der Erlaubnis des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein. Der Fischereischein kann nach erfolgreich abgelegter Fischerprüfung für die Dauer von einem oder fünf Jahren beantragt werden.
Der Jugendfischereischein kann für Jugendliche, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, beantragt werden. Dieser kann ohne abgelegte Fischereiprüfung ausgestellt werden und ist immer nur für ein Jahr gültig.
Das laufende Jahr zählt bei der Berechnung der Gültigkeitsdauer mit.
Die Fischerprüfung wird beim Märkischen Kreis im Frühjahr und im Herbst durchgeführt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internetseite des Märkischen Kreises.
- Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass oder Kinderausweis
- bei Neuerteilung: ein neues Passfoto
- bei Neuerteilung: Prüfungszeugnis
- bei Jugendfischereischein: 1 Erziehungsberechtigter bei Beantragung
Gebühren | |
---|---|
Jugendfischereischein | 8,00 |
Jahresfischereischein | 16,00 |
Fünfjahresfischereischein | 48,00 |
Zweitausfertigung eines Fischereischeins | 5,00 |
Wer den Fischfang ausüben möchte, benötigt neben der Erlaubnis des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein. Der Fischereischein kann nach erfolgreich abgelegter Fischerprüfung für die Dauer von einem oder fünf Jahren beantragt werden.
Der Jugendfischereischein kann für Jugendliche, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, beantragt werden. Dieser kann ohne abgelegte Fischereiprüfung ausgestellt werden und ist immer nur für ein Jahr gültig.
Das laufende Jahr zählt bei der Berechnung der Gültigkeitsdauer mit.
Die Fischerprüfung wird beim Märkischen Kreis im Frühjahr und im Herbst durchgeführt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internetseite des Märkischen Kreises.
- Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass oder Kinderausweis
- bei Neuerteilung: ein neues Passfoto
- bei Neuerteilung: Prüfungszeugnis
- bei Jugendfischereischein: 1 Erziehungsberechtigter bei Beantragung
Gebühren | |
---|---|
Jugendfischereischein | 8,00 |
Jahresfischereischein | 16,00 |
Fünfjahresfischereischein | td>48,00|
Zweitausfertigung eines Fischereischeins | 5,00 |
Wer den Fischfang ausüben möchte, benötigt neben der Erlaubnis des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein. Der Fischereischein kann nach erfolgreich abgelegter Fischerprüfung für die Dauer von einem oder fünf Jahren beantragt werden.
Der Jugendfischereischein kann für Jugendliche, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, beantragt werden. Dieser kann ohne abgelegte Fischereiprüfung ausgestellt werden und ist immer nur für ein Jahr gültig.
Das laufende Jahr zählt bei der Berechnung der Gültigkeitsdauer mit.
Die Fischerprüfung wird beim Märkischen Kreis im Frühjahr und im Herbst durchgeführt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internetseite des Märkischen Kreises.
- Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass oder Kinderausweis
- bei Neuerteilung: ein neues Passfoto
- bei Neuerteilung: Prüfungszeugnis
- bei Jugendfischereischein: 1 Erziehungsberechtigter bei Beantragung
Gebühren | |
---|---|
Jugendfischereischein | 8,00 |
Jahresfischereischein | 16,00 |
Fünfjahresfischereischein | 48,00 |
Zweitausfertigung eines Fischereischeins | 5,00 |
Wer den Fischfang ausüben möchte, benötigt neben der Erlaubnis des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein. Der Fischereischein kann nach erfolgreich abgelegter Fischerprüfung für die Dauer von einem oder fünf Jahren beantragt werden.
Der Jugendfischereischein kann für Jugendliche, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, beantragt werden. Dieser kann ohne abgelegte Fischereiprüfung ausgestellt werden und ist immer nur für ein Jahr gültig.
Das laufende Jahr zählt bei der Berechnung der Gültigkeitsdauer mit.
Die Fischerprüfung wird beim Märkischen Kreis im Frühjahr und im Herbst durchgeführt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internetseite des Märkischen Kreises.
- Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass oder Kinderausweis
- bei Neuerteilung: ein neues Passfoto
- bei Neuerteilung: Prüfungszeugnis
- bei Jugendfischereischein: 1 Erziehungsberechtigter bei Beantragung
Gebühren | |
---|---|
Jugendfischereischein | 8,00 |
Jahresfischereischein | 16,00 |
Fünfjahresfischereischein | 48,00 |
Zweitausfertigung eines Fischereischeins | 5,00 |
Wer den Fischfang ausüben möchte, benötigt neben der Erlaubnis des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein. Der Fischereischein kann nach erfolgreich abgelegter Fischerprüfung für die Dauer von einem oder fünf Jahren beantragt werden.
Der Jugendfischereischein kann für Jugendliche, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, beantragt werden. Dieser kann ohne abgelegte Fischereiprüfung ausgestellt werden und ist immer nur für ein Jahr gültig.
Das laufende Jahr zählt bei der Berechnung der Gültigkeitsdauer mit.
Die Fischerprüfung wird beim Märkischen Kreis im Frühjahr und im Herbst durchgeführt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internetseite des Märkischen Kreises.
- Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass oder Kinderausweis
- bei Neuerteilung: ein neues Passfoto
- bei Neuerteilung: Prüfungszeugnis
- bei Jugendfischereischein: 1 Erziehungsberechtigter bei Beantragung
Gebühren | |
---|---|
Jugendfischereischein | 8,00 |
Jahresfischereischein | 16,00 |
Fünfjahresfischereischein | 48,00 |
Zweitausfertigung eines Fischereischeins | 5,00 |
Wer den Fischfang ausüben möchte, benötigt neben der Erlaubnis des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein. Der Fischereischein kann nach erfolgreich abgelegter Fischerprüfung für die Dauer von einem oder fünf Jahren beantragt werden.
Der Jugendfischereischein kann für Jugendliche, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, beantragt werden. Dieser kann ohne abgelegte Fischereiprüfung ausgestellt werden und ist immer nur für ein Jahr gültig.
Das laufende Jahr zählt bei der Berechnung der Gültigkeitsdauer mit.
Die Fischerprüfung wird beim Märkischen Kreis im Frühjahr und im Herbst durchgeführt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internetseite des Märkischen Kreises.
- Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass oder Kinderausweis
- bei Neuerteilung: ein neues Passfoto
- bei Neuerteilung: Prüfungszeugnis
- bei Jugendfischereischein: 1 Erziehungsberechtigter bei Beantragung
Gebühren | |
---|---|
Jugendfischereischein | 8,00 |
Jahresfischereischein | 16,00 |
Fünfjahresfischereischein | 48,00 |
Zweitausfertigung eines Fischereischeins | 5,00 |
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Frau
Vollmar
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-133
- Fax
- 02353 73-733
- s.vollmar@halver.de
Clarissa
Weinberg
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-131
- Fax
- 02353 73-731
- c.weinberg@halver.de
Fischereischeine
Wer den Fischfang ausüben möchte, benötigt neben der Erlaubnis des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein. Der Fischereischein kann nach erfolgreich abgelegter Fischerprüfung für die Dauer von einem oder fünf Jahren beantragt werden.
Der Jugendfischereischein kann für Jugendliche, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, beantragt werden. Dieser kann ohne abgelegte Fischereiprüfung ausgestellt werden und ist immer nur für ein Jahr gültig.
Das laufende Jahr zählt bei der Berechnung der Gültigkeitsdauer mit.
Die Fischerprüfung wird beim Märkischen Kreis im Frühjahr und im Herbst durchgeführt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internetseite des Märkischen Kreises.
Gebühren | |
---|---|
Jugendfischereischein | 8,00 € |
Jahresfischereischein | 16,00 € |
Fünfjahresfischereischein | 48,00 € |
Zweitausfertigung eines Fischereischeins | 5,00 € |
- Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass oder Kinderausweis
- bei Neuerteilung: ein neues Passfoto
- bei Neuerteilung: Prüfungszeugnis
- bei Jugendfischereischein: 1 Erziehungsberechtigter bei Beantragung