Fischereischeine

Wer den Fischfang ausüben möchte, benötigt neben der Erlaubnis des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein. Der Fischereischein kann nach erfolgreich abgelegter Fischerprüfung für die Dauer von einem oder fünf Jahren beantragt werden.

Der Jugendfischereischein kann für Jugendliche, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, beantragt werden. Dieser kann ohne abgelegte Fischereiprüfung ausgestellt werden und ist immer nur für ein Jahr gültig.

Das laufende Jahr zählt bei der Berechnung der Gültigkeitsdauer mit.

Die Fischerprüfung wird beim Märkischen Kreis im Frühjahr und im Herbst durchgeführt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internetseite des Märkischen Kreises.

Gebühren
Jugendfischereischein 8,00 €
Jahresfischereischein 16,00 €
Fünfjahresfischereischein 48,00 €
Zweitausfertigung eines Fischereischeins 5,00 €
  • Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass oder Kinderausweis
  • bei Neuerteilung: ein neues Passfoto
  • bei Neuerteilung: Prüfungszeugnis
  • bei Jugendfischereischein: 1 Erziehungsberechtigter bei Beantragung
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