Bürger Service
Fundsachen können im Fundbüro im Rathaus, Thomasstraße 18, Zimmer 7, abgegeben bzw. abgeholt werden.
Der Finder hat einen Anspruch auf Finderlohn gegenüber dem Eigentümer der Fundsache. Zudem kann der Finder, wenn der Eigentümer der Fundsache nicht innerhalb von 6 Monaten ermittelt werden kann, das Eigentum an der Sache erwerben (Eigentumserwerb). Nach Ablauf der 6 Monate wird er hierzu unaufgefordert angeschrieben und über den Eigentumserwerb informiert.
Sie haben auch die Möglichkeit in unserem Online-Fundbüro nach verlorenen Gegenständen zu suchen.
Besonderheit bei herrenlosen Tieren:
Die Stadt Halver arbeitet mit dem Tierschutzverein Lüdenscheid und Umgebung e.V. und dem Tierschutzverein Wipperfürth zusammen, um herrenlose Tiere unterzubringen.
Östlich der L 528 sorgt der Tierschutzverein Lüdenscheid für eine Unterbringung der Tiere, westlich der L 528 der Tierschutzverein Wipperfürth.
- Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass)
- ggfls. andere Unterlagen je nach Art der Fundsache.
Der Finder erhält einen Finderlohn, der sich nach dem Wert der Sache bemisst:
- Sachwert bis 500,00: 5 %,
- Sachwert über 500,00 : 5 % und zusätzlich 3 % vom Mehrwert.
Hat die Fundsache einen idellen Wert, ist der Finderlohn nach Ermessen festzulegen.
Bei Tieren beträgt der Finderlohn 3 %.
Fundsachen können im Fundbüro im Rathaus, Thomasstraße 18, Zimmer 7, abgegeben bzw. abgeholt werden.
Der Finder hat einen Anspruch auf Finderlohn gegenüber dem Eigentümer der Fundsache. Zudem kann der Finder, wenn der Eigentümer der Fundsache nicht innerhalb von 6 Monaten ermittelt werden kann, das Eigentum an der Sache erwerben (Eigentumserwerb). Nach Ablauf der 6 Monate wird er hierzu unaufgefordert angeschrieben und über den Eigentumserwerb informiert.
Sie haben auch die Möglichkeit in unserem Online-Fundbüro nach verlorenen Gegenständen zu suchen.
Besonderheit bei herrenlosen Tieren:
Die Stadt Halver arbeitet mit dem Tierschutzverein Lüdenscheid und Umgebung e.V. und dem Tierschutzverein Wipperfürth zusammen, um herrenlose Tiere unterzubringen.
Östlich der L 528 sorgt der Tierschutzverein Lüdenscheid für eine Unterbringung der Tiere, westlich der L 528 der Tierschutzverein Wipperfürth.
- Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass)
- ggfls. andere Unterlagen je nach Art der Fundsache.
Der Finder erhält einen Finderlohn, der sich nach dem Wert der Sache bemisst:
- Sachwert bis 500,00: 5 %,
- Sachwert über 500,00 : 5 % und zusätzlich 3 % vom Mehrwert.
Hat die Fundsache einen idellen Wert, ist der Finderlohn nach Ermessen festzulegen.
Bei Tieren beträgt der Finderlohn 3 %.
Fundsachen können im Fundbüro im Rathaus, Thomasstraße 18, Zimmer 7, abgegeben bzw. abgeholt werden.
Der Finder hat einen Anspruch auf Finderlohn gegenüber dem Eigentümer der Fundsache. Zudem kann der Finder, wenn der Eigentümer der Fundsache nicht innerhalb von 6 Monaten ermittelt werden kann, das Eigentum an der Sache erwerben (Eigentumserwerb). Nach Ablauf der 6 Monate wird er hierzu unaufgefordert angeschrieben und über den Eigentumserwerb informiert.
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Besonderheit bei herrenlosen Tieren:
Die Stadt Halver arbeitet mit dem Tierschutzverein Lüdenscheid und Umgebung e.V. und dem Tierschutzverein Wipperfürth zusammen, um herrenlose Tiere unterzubringen.
Östlich der L 528 sorgt der Tierschutzverein Lüdenscheid für eine Unterbringung der Tiere, westlich der L 528 der Tierschutzverein Wipperfürth.
- Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass)
- ggfls. andere Unterlagen je nach Art der Fundsache.
Der Finder erhält einen Finderlohn, der sich nach dem Wert der Sache bemisst:
- Sachwert bis 500,00: 5 %,
- Sachwert über 500,00 : 5 % und zusätzlich 3 % vom Mehrwert.
Hat die Fundsache einen idellen Wert, ist der Finderlohn nach Ermessen festzulegen.
Bei Tieren beträgt der Finderlohn 3 %.
Fundsachen können im Fundbüro im Rathaus, Thomasstraße 18, Zimmer 7, abgegeben bzw. abgeholt werden.
Der Finder hat einen Anspruch auf Finderlohn gegenüber dem Eigentümer der Fundsache. Zudem kann der Finder, wenn der Eigentümer der Fundsache nicht innerhalb von 6 Monaten ermittelt werden kann, das Eigentum an der Sache erwerben (Eigentumserwerb). Nach Ablauf der 6 Monate wird er hierzu unaufgefordert angeschrieben und über den Eigentumserwerb informiert.
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Besonderheit bei herrenlosen Tieren:
Die Stadt Halver arbeitet mit dem Tierschutzverein Lüdenscheid und Umgebung e.V. und dem Tierschutzverein Wipperfürth zusammen, um herrenlose Tiere unterzubringen.
Östlich der L 528 sorgt der Tierschutzverein Lüdenscheid für eine Unterbringung der Tiere, westlich der L 528 der Tierschutzverein Wipperfürth.
- Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass)
- ggfls. andere Unterlagen je nach Art der Fundsache.
Der Finder erhält einen Finderlohn, der sich nach dem Wert der Sache bemisst:
- Sachwert bis 500,00: 5 %,
- Sachwert über 500,00 : 5 % und zusätzlich 3 % vom Mehrwert.
Hat die Fundsache einen idellen Wert, ist der Finderlohn nach Ermessen festzulegen.
Bei Tieren beträgt der Finderlohn 3 %.
Fundsachen können im Fundbüro im Rathaus, Thomasstraße 18, Zimmer 7, abgegeben bzw. abgeholt werden.
Der Finder hat einen Anspruch auf Finderlohn gegenüber dem Eigentümer der Fundsache. Zudem kann der Finder, wenn der Eigentümer der Fundsache nicht innerhalb von 6 Monaten ermittelt werden kann, das Eigentum an der Sache erwerben (Eigentumserwerb). Nach Ablauf der 6 Monate wird er hierzu unaufgefordert angeschrieben und über den Eigentumserwerb informiert.
Sie haben auch die Möglichkeit in unserem Online-Fundbüro nach verlorenen Gegenständen zu suchen.
Besonderheit bei herrenlosen Tieren:
Die Stadt Halver arbeitet mit dem Tierschutzverein Lüdenscheid und Umgebung e.V. und dem Tierschutzverein Wipperfürth zusammen, um herrenlose Tiere unterzubringen.
Östlich der L 528 sorgt der Tierschutzverein Lüdenscheid für eine Unterbringung der Tiere, westlich der L 528 der Tierschutzverein Wipperfürth.
- Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass)
- ggfls. andere Unterlagen je nach Art der Fundsache.
Der Finder erhält einen Finderlohn, der sich nach dem Wert der Sache bemisst:
- Sachwert bis 500,00: 5 %,
- Sachwert über 500,00 : 5 % und zusätzlich 3 % vom Mehrwert.
Hat die Fundsache einen idellen Wert, ist der Finderlohn nach Ermessen festzulegen.
Bei Tieren beträgt der Finderlohn 3 %.
Fundsachen können im Fundbüro im Rathaus, Thomasstraße 18, Zimmer 7, abgegeben bzw. abgeholt werden.
Der Finder hat einen Anspruch auf Finderlohn gegenüber dem Eigentümer der Fundsache. Zudem kann der Finder, wenn der Eigentümer der Fundsache nicht innerhalb von 6 Monaten ermittelt werden kann, das Eigentum an der Sache erwerben (Eigentumserwerb). Nach Ablauf der 6 Monate wird er hierzu unaufgefordert angeschrieben und über den Eigentumserwerb informiert.
Sie haben auch die Möglichkeit in unserem Online-Fundbüro nach verlorenen Gegenständen zu suchen.
Besonderheit bei herrenlosen Tieren:
Die Stadt Halver arbeitet mit dem Tierschutzverein Lüdenscheid und Umgebung e.V. und dem Tierschutzverein Wipperfürth zusammen, um herrenlose Tiere unterzubringen.
Östlich der L 528 sorgt der Tierschutzverein Lüdenscheid für eine Unterbringung der Tiere, westlich der L 528 der Tierschutzverein Wipperfürth.
- Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass)
- ggfls. andere Unterlagen je nach Art der Fundsache.
Der Finder erhält einen Finderlohn, der sich nach dem Wert der Sache bemisst:
- Sachwert bis 500,00: 5 %,
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Hat die Fundsache einen idellen Wert, ist der Finderlohn nach Ermessen festzulegen.
Bei Tieren beträgt der Finderlohn 3 %.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Frau
Vollmar
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-133
- Fax
- 02353 73-733
- s.vollmar@halver.de
Clarissa
Weinberg
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-131
- Fax
- 02353 73-731
- c.weinberg@halver.de
Fundbüro
Fundsachen können im Fundbüro im Rathaus, Thomasstraße 18, Zimmer 7, abgegeben bzw. abgeholt werden.
Der Finder hat einen Anspruch auf Finderlohn gegenüber dem Eigentümer der Fundsache. Zudem kann der Finder, wenn der Eigentümer der Fundsache nicht innerhalb von 6 Monaten ermittelt werden kann, das Eigentum an der Sache erwerben (Eigentumserwerb). Nach Ablauf der 6 Monate wird er hierzu unaufgefordert angeschrieben und über den Eigentumserwerb informiert.
Sie haben auch die Möglichkeit in unserem Online-Fundbüro nach verlorenen Gegenständen zu suchen.
Besonderheit bei herrenlosen Tieren:
Die Stadt Halver arbeitet mit dem Tierschutzverein Lüdenscheid und Umgebung e.V. und dem Tierschutzverein Wipperfürth zusammen, um herrenlose Tiere unterzubringen.
Östlich der L 528 sorgt der Tierschutzverein Lüdenscheid für eine Unterbringung der Tiere, westlich der L 528 der Tierschutzverein Wipperfürth.
Der Finder erhält einen Finderlohn, der sich nach dem Wert der Sache bemisst:
- Sachwert bis 500,00: 5 %,
- Sachwert über 500,00 €: 5 % und zusätzlich 3 % vom Mehrwert.
Hat die Fundsache einen idellen Wert, ist der Finderlohn nach Ermessen festzulegen.
Bei Tieren beträgt der Finderlohn 3 %.
- Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass)
- ggfls. andere Unterlagen je nach Art der Fundsache.