Bürger Service
Gemäß § 5 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 15 der Hauptsatzung bestellt der Bürgermeister eine Gleichstellungsbeauftragte.
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Stadt mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben. Sie ist zuständig für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Landesgleichstellungsgesetz sowie nach dem Frauenförderplan der Stadt Halver.
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Elvira
Wiegand
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Gleichstellung von Frau und Mann
Gemäß § 5 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 15 der Hauptsatzung bestellt der Bürgermeister eine Gleichstellungsbeauftragte.
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Stadt mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben. Sie ist zuständig für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Landesgleichstellungsgesetz sowie nach dem Frauenförderplan der Stadt Halver.