Bürger Service
Mit einer Haushaltsbescheinigung erklären Sie, dass Sie mit einer oder mehreren von Ihnen genannten Personen unter der gleichen Anschrift einen gemeinsamen Haushalt führen. Haushaltsbescheinigungen werden häufig von der Familienkasse benötigt.
Bitte beachten Sie: Aus Gründen des Datenschutzes können wir Ihnen die Haushaltsbescheinigung grundsätzlich nur persönlich aushändigen. Wird eine Haushaltsbescheinigung durch eine dritte Person beantragt, geben Sie dieser bitte eine Vollmacht sowie Ihren Personalausweis mit. Dies gilt auch für Familienangehörige, Ehepartner und volljährige Kinder.
- Personalausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel
im Vertretungsfall zusätzlich
- Vollmacht
- Ausweisdokument des Bevollmächtigten
6,00 €
Ist die Bescheinigung der Familienkasse vorzulegen, fallen keine Gebühren an.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Annika
Dellweg
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-137
- Fax
- 02353 73-737
- a.dellweg@halver.de
Anna
Lamsfuß
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-136
- Fax
- 02353 73-736
- meldebehoerde@halver.de
Haushaltsbescheinigung
Mit einer Haushaltsbescheinigung erklären Sie, dass Sie mit einer oder mehreren von Ihnen genannten Personen unter der gleichen Anschrift einen gemeinsamen Haushalt führen. Haushaltsbescheinigungen werden häufig von der Familienkasse benötigt.
Bitte beachten Sie: Aus Gründen des Datenschutzes können wir Ihnen die Haushaltsbescheinigung grundsätzlich nur persönlich aushändigen. Wird eine Haushaltsbescheinigung durch eine dritte Person beantragt, geben Sie dieser bitte eine Vollmacht sowie Ihren Personalausweis mit. Dies gilt auch für Familienangehörige, Ehepartner und volljährige Kinder.
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- Einfache oder erweiterte Bescheinigung
6,00 €
Ist die Bescheinigung der Familienkasse vorzulegen, fallen keine Gebühren an.
- Personalausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel
im Vertretungsfall zusätzlich
- Vollmacht
- Ausweisdokument des Bevollmächtigten
-
- Einfache oder erweiterte Bescheinigung