Bürger Service
Haushaltssatzung
Der Rat der Stadt Halver beschließt jedes Jahr über eine Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan als Grundlage der Haushaltswirtschaft der Stadt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan beinhalten sämtliche Erträge/Einzahlungen und Aufwendunge/Auszahlungen sowie die Festsetzungen über Kreditaufnahmen und einzugehende Verpflichtungsermächtigungen eines Haushaltsjahres.
Die in der Haushaltssatzung festgelegten Steuersätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer haben direkte Auswirkungen auf die Einwohner und Abgabepflichtigen.
Die übrigen Festlegungen in der Satzung binden nur die Verwaltung und führen nicht zu Rechtsansprüchen der Einwohner und Abgabepflichtigen.
Bevor der Rat über die Haushaltssatzung entscheidet, haben alle Einwohner und Abgabepflichtigen die Möglichkeit, sich durch Einwendungen an dem Verfahren zu beteiligen. Durch eine öffentlichen Bekanntmachung wird auf diese Möglichkeit hingewiesen.