Bürger Service
Der Rat der Stadt Halver beschließt jedes Jahr über eine Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan als Grundlage der Haushaltswirtschaft der Stadt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan beinhalten sämtliche Erträge/Einzahlungen und Aufwendunge/Auszahlungen sowie die Festsetzungen über Kreditaufnahmen und einzugehende Verpflichtungsermächtigungen eines Haushaltsjahres.
Die in der Haushaltssatzung festgelegten Steuersätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer haben direkte Auswirkungen auf die Einwohner und Abgabepflichtigen.
Die übrigen Festlegungen in der Satzung binden nur die Verwaltung und führen nicht zu Rechtsansprüchen der Einwohner und Abgabepflichtigen.
Bevor der Rat über die Haushaltssatzung entscheidet, haben alle Einwohner und Abgabepflichtigen die Möglichkeit, sich durch Einwendungen an dem Verfahren zu beteiligen. Durch eine öffentlichen Bekanntmachung wird auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Der Rat der Stadt Halver beschließt jedes Jahr über eine Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan als Grundlage der Haushaltswirtschaft der Stadt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan beinhalten sämtliche Erträge/Einzahlungen und Aufwendunge/Auszahlungen sowie die Festsetzungen über Kreditaufnahmen und einzugehende Verpflichtungsermächtigungen eines Haushaltsjahres.
Die in der Haushaltssatzung festgelegten Steuersätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer haben direkte Auswirkungen auf die Einwohner und Abgabepflichtigen.
Die übrigen Festlegungen in der Satzung binden nur die Verwaltung und führen nicht zu Rechtsansprüchen der Einwohner und Abgabepflichtigen.
Bevor der Rat über die Haushaltssatzung entscheidet, haben alle Einwohner und Abgabepflichtigen die Möglichkeit, sich durch Einwendungen an dem Verfahren zu beteiligen. Durch eine öffentlichen Bekanntmachung wird auf diese Möglichkeit hingewiesen.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Simon
Thienel
Fachbereichsleiter Zentrale Dienste & Finanzen
Nur nach Vereinbarung.
Montag
Nur nach Vereinbarung.
Dienstag
Nur nach Vereinbarung.
Mittwoch
Nur nach Vereinbarung.
Donnerstag
Nur nach Vereinbarung.
Freitag
Nur nach Vereinbarung.
- s.thienel@halver.de
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Simon
Thienel
Fachbereichsleiter Zentrale Dienste & Finanzen
Nur nach Vereinbarung.
Montag
Nur nach Vereinbarung.
Dienstag
Nur nach Vereinbarung.
Mittwoch
Nur nach Vereinbarung.
Donnerstag
Nur nach Vereinbarung.
Freitag
Nur nach Vereinbarung.
- s.thienel@halver.de
Annette
Schulte
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- a.schulte@halver.de
Haushaltssatzung
Der Rat der Stadt Halver beschließt jedes Jahr über eine Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan als Grundlage der Haushaltswirtschaft der Stadt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan beinhalten sämtliche Erträge/Einzahlungen und Aufwendunge/Auszahlungen sowie die Festsetzungen über Kreditaufnahmen und einzugehende Verpflichtungsermächtigungen eines Haushaltsjahres.
Die in der Haushaltssatzung festgelegten Steuersätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer haben direkte Auswirkungen auf die Einwohner und Abgabepflichtigen.
Die übrigen Festlegungen in der Satzung binden nur die Verwaltung und führen nicht zu Rechtsansprüchen der Einwohner und Abgabepflichtigen.
Bevor der Rat über die Haushaltssatzung entscheidet, haben alle Einwohner und Abgabepflichtigen die Möglichkeit, sich durch Einwendungen an dem Verfahren zu beteiligen. Durch eine öffentlichen Bekanntmachung wird auf diese Möglichkeit hingewiesen.