Bürger Service
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
N. 2
N.
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Telefon
- 02353 73-157
- Fax
- 02353 73-757
Hilfe für Gehörlose
Hilfe für Gehörlose erhalten Personen mit angeborener oder bis zum 7. Lebensjahr erworbener Taubheit oder Schwerhörigkeit, die an Taubheit grenzt.
Damit Sie Hilfe für Gehörlose erhalten können, ist ein Antrag erforderlich. Diesen Antrag können Sie beim Fachbereich Bürgerdienste stellen. Er wird dann zur Entscheidung an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe weitergeleitet.
- Bescheinigung des Hals-, Nasen-, Ohrenarztes
- Personalausweis