Hilfe zur Pflege

Pflegebedürftige Personen, die auf häusliche Pflege angewiesen sind, die aber (noch) keinen Anspruch auf Gewährung von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung haben, können bei Vorliegen der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen Pflegeleistungen nach dem SGB XII erhalten. 

Die entsprechenden Anträge können bei der Stadt Halver gestellt werden. Die Anträge werden an den Märkischen Kreis zur Entscheidung weitergeleitet. 

  • Grundantrag
  • aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
  • die letzten 10 Girokontoauszüge
  • Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
  • Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
  • Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
  • Kopie des gültigen Personalausweises
  • Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
  • Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
  • Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
  • entsprechender Pflegekassenbescheid zur beantragten Leistung
  • aktuelles Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse (MDK)
  • ggf. weitere aktuelle medizinische Unterlagen
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