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Halver.de wieder online, aber....

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Lärmbekämpfung, Lärmschutz

Ziel des Immissionsschutzes ist, die Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen, zu dem auch Lärm gehört, zu schützen.

Der Schutz gegen Lärm ist im Bundes- beziehungsweise Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImSchG NRW) geregelt. So wird zum Beispiel geregelt, wann welche Tätigkeiten, die Lärm verursachen, erlaubt sind.

In § 9 LImSchG NRW ist der Schutz der Nachtruhe geregelt. Demnach sind in der Zeit von 22:00-06:00 Uhr Betätigungen verboten, die die Nachtruhe stören können. Ausnahmen hierzu kann die örtliche Ordnungsbehörde zum Beispiel bei Erntearbeiten, Außengastronomien und Großveranstaltungen zulassen.

Entsprechende Anträge können bei der Stadt Halver gestellt werden.

Darüber hinaus gibt es für die Benutzung von Maschinen und Geräten mit der Geräte- und Maschinen Lärmschutzverordnung eine spezielle Verordnung. Diese Verordnung trifft für 57 genannte Geräte und Maschinen eine abschließende Regelung. Genannt werden zum Beispiel Kreissägen, Bohrmaschinen, Förderbänder, Kehrmaschinen und andere.

Lärm in Zahlen:

  • Flüstersprache in 1 m Entfernung 30 - 40 db (A)
  • normales Unterhaltungsgespräch 50 - 60 db (A)
  • vorbeifahrender PKW bei 50 km/h 70 - 80 db (A)
  • Presslufthammer und Metalkonzert ca. 105 db (A)

Genehmigung von Veranstaltungen udn Musikdarbietungen im Freien: 22,00 €

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.

Immissionsschutzgesetze des Bundes und des Landes (LImSchG NRW)

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