Bürger Service
Ziel des Immissionsschutzes ist, die Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen, zu dem auch Lärm gehört, zu schützen.
Der Schutz gegen Lärm ist im Bundes- beziehungsweise Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImSchG NRW) geregelt. So wird zum Beispiel geregelt, wann welche Tätigkeiten, die Lärm verursachen, erlaubt sind.
In § 9 LImSchG NRW ist der Schutz der Nachtruhe geregelt. Demnach sind in der Zeit von 22:00-06:00 Uhr Betätigungen verboten, die die Nachtruhe stören können. Ausnahmen hierzu kann die örtliche Ordnungsbehörde zum Beispiel bei Erntearbeiten, Außengastronomien und Großveranstaltungen zulassen.
Entsprechende Anträge können bei der Stadt Halver gestellt werden.
Darüber hinaus gibt es für die Benutzung von Maschinen und Geräten mit der Geräte- und Maschinen Lärmschutzverordnung eine spezielle Verordnung. Diese Verordnung trifft für 57 genannte Geräte und Maschinen eine abschließende Regelung. Genannt werden zum Beispiel Kreissägen, Bohrmaschinen, Förderbänder, Kehrmaschinen und andere.
Lärm in Zahlen:
- Flüstersprache in 1 m Entfernung 30 - 40 db (A)
- normales Unterhaltungsgespräch 50 - 60 db (A)
- vorbeifahrender PKW bei 50 km/h 70 - 80 db (A)
- Presslufthammer und Metalkonzert ca. 105 db (A)
Immissionsschutzgesetze des Bundes und des Landes (LImSchG NRW)
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Genehmigung von Veranstaltungen udn Musikdarbietungen im Freien: 22,00 €
Ziel des Immissionsschutzes ist, die Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen, zu dem auch Lärm gehört, zu schützen.
Der Schutz gegen Lärm ist im Bundes- beziehungsweise Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImSchG NRW) geregelt. So wird zum Beispiel geregelt, wann welche Tätigkeiten, die Lärm verursachen, erlaubt sind.
In § 9 LImSchG NRW ist der Schutz der Nachtruhe geregelt. Demnach sind in der Zeit von 22:00-06:00 Uhr Betätigungen verboten, die die Nachtruhe stören können. Ausnahmen hierzu kann die örtliche Ordnungsbehörde zum Beispiel bei Erntearbeiten, Außengastronomien und Großveranstaltungen zulassen.
Entsprechende Anträge können bei der Stadt Halver gestellt werden.
Darüber hinaus gibt es für die Benutzung von Maschinen und Geräten mit der Geräte- und Maschinen Lärmschutzverordnung eine spezielle Verordnung. Diese Verordnung trifft für 57 genannte Geräte und Maschinen eine abschließende Regelung. Genannt werden zum Beispiel Kreissägen, Bohrmaschinen, Förderbänder, Kehrmaschinen und andere.
Lärm in Zahlen:
- Flüstersprache in 1 m Entfernung 30 - 40 db (A)
- normales Unterhaltungsgespräch 50 - 60 db (A)
- vorbeifahrender PKW bei 50 km/h 70 - 80 db (A)
- Presslufthammer und Metalkonzert ca. 105 db (A)
Immissionsschutzgesetze des Bundes und des Landes (LImSchG NRW)
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Genehmigung von Veranstaltungen udn Musikdarbietungen im Freien: 22,00 €
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Lutz
Eicker
stellv. Fachbereichsleiter Bürgerdienste, Soziales, Sicherheit und Ordnung
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-132
- Fax
- 02353 73-732
- l.eicker@halver.de
Lärmbekämpfung, Lärmschutz
Ziel des Immissionsschutzes ist, die Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen, zu dem auch Lärm gehört, zu schützen.
Der Schutz gegen Lärm ist im Bundes- beziehungsweise Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImSchG NRW) geregelt. So wird zum Beispiel geregelt, wann welche Tätigkeiten, die Lärm verursachen, erlaubt sind.
In § 9 LImSchG NRW ist der Schutz der Nachtruhe geregelt. Demnach sind in der Zeit von 22:00-06:00 Uhr Betätigungen verboten, die die Nachtruhe stören können. Ausnahmen hierzu kann die örtliche Ordnungsbehörde zum Beispiel bei Erntearbeiten, Außengastronomien und Großveranstaltungen zulassen.
Entsprechende Anträge können bei der Stadt Halver gestellt werden.
Darüber hinaus gibt es für die Benutzung von Maschinen und Geräten mit der Geräte- und Maschinen Lärmschutzverordnung eine spezielle Verordnung. Diese Verordnung trifft für 57 genannte Geräte und Maschinen eine abschließende Regelung. Genannt werden zum Beispiel Kreissägen, Bohrmaschinen, Förderbänder, Kehrmaschinen und andere.
Lärm in Zahlen:
- Flüstersprache in 1 m Entfernung 30 - 40 db (A)
- normales Unterhaltungsgespräch 50 - 60 db (A)
- vorbeifahrender PKW bei 50 km/h 70 - 80 db (A)
- Presslufthammer und Metalkonzert ca. 105 db (A)
Genehmigung von Veranstaltungen udn Musikdarbietungen im Freien: 22,00 €
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Immissionsschutzgesetze des Bundes und des Landes (LImSchG NRW)