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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Offene Ganztagsgrundschule (OGS)

Familie und Beruf müssen vereinbar sein - nicht nur im Kindergarten, sondern auch im Schulalltag. Die Stadt Halver hat an allen drei Grundschulstandorten einen offenen Ganztag eingerichtet. 

Die offenen Ganztaggrundschulen bieten die ganzjährige, bedarfsgerechte und verlässliche Betreuung von Grundschulkindern nach Schulschluss, an schulfreien Tagen und in den Ferien an.

Angeboten werden frisch zubereitete, gemeinsame Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und ergänzende Kursangebote (abhängig vom gebuchten Betreuungszeitraum)..  Die "Offene Ganztagsgrundschule" ist ein freiwilliges Angebot. Nimmt man es aber in Anspruch, ist eine Teilnahme aus pädagogischen und organisatorischen Gründen für die Dauer eines Schuljahres bindend. Unterjährige An- und Abmeldungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Zu- und Wegzüge)  möglich.

Betreuungszeiten

  • nach Schulschluss bis 16.00 Uhr
  • in den Sommerferien, abwechselnd nach Anmeldung an unterschiedlichen Standorten.
  • in den Oster- und Herbstferien sowie an schulfreien Tagen von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

In den Weihnachtsferien und drei Wochen in den Sommerferien bleibt die OGS geschlossen; eine Betreuung erfolgt in der Zeit nicht.

Für die Betreuung in der offenen Ganztagsgrundschule wird ein Elternbeitrag erhoben. Grundlage ist die derzeit gültige Elternbeitragssatzung, in der die Beiträge einkommensabhängig gestaffelt sind.

Eltern, die in besonderen wirtschaftlichen Schwierigkeiten leben, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Ermäßigung der Gebühren bei der Stadt zu stellen. Die Kosten für die Mittagsverpflegung werden gesondert berechnet.

Ein Antrag auf Beihilfe zum Mittagessen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes ist möglich. Antragsberechtigt sind hierfür:

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