Personalausweis - Onlinefunktion aktivieren/Pin setzen/entsperren

Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. 

Zum 1. Februar 2024 wurde der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsbrief auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Daher müssen Sie in bestimmten Fällen beim Meldeamt persönlich erscheinen.

Aktivieren

Bei Bürgerinnen und Bürgern, die bei der Beantragung 16 Jahre oder älter waren, ist dieser Chip seit 2017 standardmäßig aktiviert. Bei Ausweisen die vor dem 15.07.2017 ausgestellt wurden, müssen Sie zum Aktivieren einmalig zum Meldeamt kommen. Bringen Sie dazu das Sperrkennwort aus Ihrem PIN-Brief mit. Wurde Ihr Ausweis ausgestellt bevor Sie 15. Jahre und 9 Monate alt waren, können Sie ab dem 16. Lebensjahr die Aktivierung auch im Meldeamt vornehmen. Sie erhalten dann einen Ersatz-Brief mit Sperrkennwort.

PIN setzen/entsperren

Grundsätzlich können Sie die selbstgewählte PIN-Nummer direkt bei der Aushändigung eingeben oder Zuhause mit der AusweisApp. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen oder sich entsperren müssen und haben leider nicht mehr den PIN-Brief und damit die PUK zum Entsperren, können Sie dazu gerne zum Meldeamt kommen. Sie erhalten dort einen Ersatzbrief.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.
  • Sie müssen mind. 16 Jahre alt sein.
  • Personalausweis
  • ggf. AusweisApp auf einem NFC-fähiges Smartphone
  • ggf. PIN-Brief der Bundesdruckerei
  • selbstgewählte, sechsstellige PIN (6 Ziffern)
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