Schülerbeförderung

Schülerinnen und Schülern, die mit dem Bus zur Schule kommen, können die Fahrkosten erstattet werden. Die Stadt Halver übernimmt als Schulträgerin die Schülerfahrkosten, die anfallen würden, wenn die nächstgelegene städtische Schule der entsprechenden Schulform besucht würde. In der Regel werden Schulwegjahreskarten ausgestellt, die bereits im Rahmen der Schulanmeldung beantragt werden.

Der Schulweg ist übrigens der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung der Schülerin / des Schülers und der nächstgelegenen Schule des entsprechenden Schultyps. Einen Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten haben Schüler und Schülerinnen in NRW bei Schulwegen folgender Länge:

  • Grundschulen, Förderschulen (Klassen 1 – 4) bei Schulwegen von mehr als 2,0 Km
  • Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien (Klassen 5 – 10) bei Schulwegen von mehr als 3,5 Km
  • Gymnasien (Klassen 11 – 13), Berufskollegs bei Schulwegen von mehr als 5,0 Km

Bei den Berufskollegs können lediglich Schüler/innen des Berufsgrundschuljahres, der Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr, der Bezirksfachklassen der Berufsfachschule und der Fachoberschulklassen 11 und 12 Schülerfahrkosten beantragen. Allerdings dürfen sie noch keine abgeschlossene  Berufsausbildung haben. Schüler/innen von Bezirksfachklassen zahlen einen Eigenanteil von 50,00 € monatlich. Der darüber hinausgehende Betrag wird bis zu einem Höchstbetrag von 50,00 € im Monat übernommen.

Die Bewilligung der Fahrkostenerstattung erfolgt jeweils für ein Schuljahr im voraus. Besucht ein/e Schüler/in an weniger als 4 Tagen in der Woche die Schule oder erfolgt Vollzeitunterricht in geringerem Umfang, wird eine Schulwegjahreskarte aus Kostengründen nicht zur Verfügung gestellt. Dann können die entstandenen Fahrkosten nachträglich erstattet werden.

Bei Verlust der Fahrkarte: 10,00 € Verlustgebühr

Antrag (liegen in den Schulen aus)

Fahrtkosten für Schüler, Schülerfahrtkosten
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