X

VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Schülerbeförderung

Schülerinnen und Schülern, die mit dem Bus zur Schule kommen, können die Fahrkosten erstattet werden. Die Stadt Halver übernimmt als Schulträgerin die Schülerfahrkosten, die anfallen würden, wenn die nächstgelegene städtische Schule der entsprechenden Schulform besucht würde. In der Regel werden Schulwegjahreskarten ausgestellt, die bereits im Rahmen der Schulanmeldung beantragt werden.

Der Schulweg ist übrigens der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung der Schülerin / des Schülers und der nächstgelegenen Schule des entsprechenden Schultyps. Einen Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten haben Schüler und Schülerinnen in NRW bei Schulwegen folgender Länge:

  • Grundschulen, Förderschulen (Klassen 1 – 4) bei Schulwegen von mehr als 2,0 Km
  • Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien (Klassen 5 – 10) bei Schulwegen von mehr als 3,5 Km
  • Gymnasien (Klassen 11 – 13), Berufskollegs bei Schulwegen von mehr als 5,0 Km

Bei den Berufskollegs können lediglich Schüler/innen des Berufsgrundschuljahres, der Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr, der Bezirksfachklassen der Berufsfachschule und der Fachoberschulklassen 11 und 12 Schülerfahrkosten beantragen. Allerdings dürfen sie noch keine abgeschlossene  Berufsausbildung haben. Schüler/innen von Bezirksfachklassen zahlen einen Eigenanteil von 50,00 € monatlich. Der darüber hinausgehende Betrag wird bis zu einem Höchstbetrag von 50,00 € im Monat übernommen.

Die Bewilligung der Fahrkostenerstattung erfolgt jeweils für ein Schuljahr im voraus. Besucht ein/e Schüler/in an weniger als 4 Tagen in der Woche die Schule oder erfolgt Vollzeitunterricht in geringerem Umfang, wird eine Schulwegjahreskarte aus Kostengründen nicht zur Verfügung gestellt. Dann können die entstandenen Fahrkosten nachträglich erstattet werden.

Bei Verlust der Fahrkarte: 10,00 € Verlustgebühr

Antrag (liegen in den Schulen aus)

Fahrtkosten für Schüler, Schülerfahrtkosten
Wichtige Informationen
Termin buchen
Serviceportal
Kontakt