Sondernutzungserlaubnis

Die Inanspruchnahme von Gehwegen und Fahrbahnflächen zur Aufstellung von Gerüsten, Bauzäunen, Lagerung von Baustoffen, Aufstellen von Abfallcontainern, Blumenkübeln, Schrägaufzüge, Werbestände, Plakatieren, Außenbewirtschaftung (Tische und Stühle), Aufstellen von Verkaufsständen über den Straßenanliegergebrauch (Gemeingebrauch) hinaus, bezeichnet man als Sondernutzung. 

Die Sondernutzung wird durch befristete Erlaubnis erteilt. Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit der Sondernutzung nicht begonnen werden.

Straßen- und Wegegesetz NRW

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