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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Sterbefallanzeige

Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Dies erfolgt in der Regel durch den Bestatter.

Gebühren
Anzeige des Sterbefalls gebührenfrei
Ausstellung einer Sterbeurkunde 10,00 €
jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde 5,00 €

Urkunden für die Bestattung, Rentenzwecke, Nachbarschafthilfe und Krankenkasse sind gebührenfrei.

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.

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