Sterbefallanzeige

Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Dies erfolgt in der Regel durch den Bestatter.

Gebühren
Anzeige des Sterbefalls gebührenfrei
Ausstellung einer Sterbeurkunde 10,00 €
jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde 5,00 €

Urkunden für die Bestattung, Rentenzwecke, Nachbarschafthilfe und Krankenkasse sind gebührenfrei.

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.

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