Sterbefallanzeige

Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Dies erfolgt in der Regel durch den Bestatter.

Gebühren
Anzeige des Sterbefallsgebührenfrei
Ausstellung einer Sterbeurkunde12,00 €
jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde6,00 €
Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls60,00 €

 

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.

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