Bürger Service
Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Dies erfolgt in der Regel durch den Bestatter.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
| Gebühren | |
|---|---|
| Anzeige des Sterbefalls | gebührenfrei |
| Ausstellung einer Sterbeurkunde | 12,00 EUR |
| jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde | 6,00 EUR |
| Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls | 60,00 EUR |
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Frau
Sayk
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-134
- Fax
- 02353 73-734
- c.sayk@halver.de
Sterbefallanzeige
Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Dies erfolgt in der Regel durch den Bestatter.
| Gebühren | |
|---|---|
| Anzeige des Sterbefalls | gebührenfrei |
| Ausstellung einer Sterbeurkunde | 12,00 € |
| jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde | 6,00 € |
| Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls | 60,00 € |
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.