Bürger Service
Sterbefallanzeige
Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Dies erfolgt in der Regel durch den Bestatter.
Gebühren | |
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Anzeige des Sterbefalls | gebührenfrei |
Ausstellung einer Sterbeurkunde | 10,00 € |
jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde | 5,00 € |
Urkunden für die Bestattung, Rentenzwecke, Nachbarschafthilfe und Krankenkasse sind gebührenfrei.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.