Bürger Service
Für die Reinigung der Straßen (Sommerreinigung und Winterdienst) erhebt die Stadt Halver von den Eigentümern der durch die Straße erschlossenen Grundstücke Benutzungsgebühren.
Maßstab für die Benutzungsgebühr ist
- die sog. Frontlänge des Grundstückes, das ist die Grundstücksseite entlang der Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist,
- die Straßenart (Anliegerstraße, innörtliche oder überörtliche Straße)
- und die Zahl der wöchentlichen Reinigungen.
Auch Besonderheiten, wenn z.B. Ihr Grundstück nicht direkt oder nicht vollständig an die Straße angrenzt oder an mehreren zu reinigenden Straßen liegt, werden bei der Gebührenermittlung berücksichtigt.
Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Halver
Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Halver
Gebühren nach der gültigen Gebührensatzung
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Frau
Klotz
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-121
- Fax
- 02353 73-721
- j.klotz@halver.de
Frau
Müller
- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
- Telefon
- 02353 73-122
- Fax
- 02353 73-722
- steueramt@halver.de
Straßenreinigungsgebühren
Für die Reinigung der Straßen (Sommerreinigung und Winterdienst) erhebt die Stadt Halver von den Eigentümern der durch die Straße erschlossenen Grundstücke Benutzungsgebühren.
Maßstab für die Benutzungsgebühr ist
- die sog. Frontlänge des Grundstückes, das ist die Grundstücksseite entlang der Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist,
- die Straßenart (Anliegerstraße, innörtliche oder überörtliche Straße)
- und die Zahl der wöchentlichen Reinigungen.
Auch Besonderheiten, wenn z.B. Ihr Grundstück nicht direkt oder nicht vollständig an die Straße angrenzt oder an mehreren zu reinigenden Straßen liegt, werden bei der Gebührenermittlung berücksichtigt.
Gebühren nach der gültigen Gebührensatzung