Straßenreinigungsgebühren

Für die Reinigung der Straßen (Sommerreinigung und Winterdienst) erhebt die Stadt Halver von den Eigentümern der durch die Straße erschlossenen Grundstücke Benutzungsgebühren.

Maßstab für die Benutzungsgebühr ist

  • die sog. Frontlänge des Grundstückes, das ist die Grundstücksseite entlang der Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist,
  • die Straßenart (Anliegerstraße, innörtliche oder überörtliche Straße)
  • und die Zahl der wöchentlichen Reinigungen.


Auch Besonderheiten, wenn z.B. Ihr Grundstück nicht direkt oder nicht vollständig an die Straße angrenzt oder an mehreren zu reinigenden Straßen liegt, werden bei der Gebührenermittlung berücksichtigt.

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