Untersuchungsberechtigungsschein

Wenn Sie eine Ausbildung beginnen und bei Ausbildungsbeginn noch nicht volljährig sind, ist nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz eine ärztliche Untersuchung erforderlich, bei der geprüft wird, ob Sie gesundheitlich in der Lage sind, den gewählten Beruf auszuüben. 

Hierfür benötigen Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein, den Sie einem Arzt Ihrer Wahl vorlegen.

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