Bürger Service
Wenn Sie eine Ausbildung beginnen und bei Ausbildungsbeginn noch nicht volljährig sind, ist nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz eine ärztliche Untersuchung erforderlich, bei der geprüft wird, ob Sie gesundheitlich in der Lage sind, den gewählten Beruf auszuüben.
Hierfür benötigen Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein, den Sie einem Arzt Ihrer Wahl vorlegen.
Personalausweis oder Reisepass
Onlinetermin
Wenn Sie eine Ausbildung beginnen und bei Ausbildungsbeginn noch nicht volljährig sind, ist nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz eine ärztliche Untersuchung erforderlich, bei der geprüft wird, ob Sie gesundheitlich in der Lage sind, den gewählten Beruf auszuüben.
Hierfür benötigen Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein, den Sie einem Arzt Ihrer Wahl vorlegen.
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- Anschrift
- 001 Thomasstraße 18 58553 Halver
Frau
Kasemann
Standardöffnungszeit Verwaltung
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
Auch außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie Termine vereinbaren.
- meldebehoerde@halver.de
Anna
Lamsfuß
- meldebehoerde@halver.de
Untersuchungsberechtigungsschein
Wenn Sie eine Ausbildung beginnen und bei Ausbildungsbeginn noch nicht volljährig sind, ist nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz eine ärztliche Untersuchung erforderlich, bei der geprüft wird, ob Sie gesundheitlich in der Lage sind, den gewählten Beruf auszuüben.
Hierfür benötigen Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein, den Sie einem Arzt Ihrer Wahl vorlegen.
Personalausweis oder Reisepass