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Halver.de wieder online, aber....

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VIELEN DANK für Ihre Mithilfe.

Führungszeugnis

Sie benötigen ein Führungszeugnis? Wir nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten ihn an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Dort wird das Führungszeugnis ausgestellt und an Sie oder die von Ihnen benannte Behörde übersandt.

Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Berücksichtigen Sie bitte, dass die Bearbeitungszeit beim Bundesamt für Justiz bis zu 2 Wochen beträgt.

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:

  • für private Zwecke
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Postanschrift der Behörde und ihr Aktenzeichen/Verwendungszweck für Antragstellung erforderlich).
  • "erweitertes Führungszeugnis" (nach § 30 a BZRG), welches über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Zur Beantragung wird hierfür eine Bescheinigung des Arbeitgebers benötigt.

Online beantragen:

Sie können ein Führungszeugnis auch online beim Bundesamt für Justiz beantragen

Sie benötigen dafür:

  • Ihren neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
  • Ihre 6-stellige PIN
  • ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um um sich online auszuweisen.
  • Eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer wie z.B. die kostenlose AusweisApp2.
  • Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

13,00 €

  • nur persönliche Beantragung (bis zum 18. Lebensjahr kann der Antrag auch von dem/den gesetzlichem/n Vertreter/n gestellt werden)
  • Hinweis: Eine Beantragung für eine andere Person ist, auch mit Vollmacht, nicht möglich
  • Personalausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel
  • Bescheinigung des Arbeitgebers (nur bei erweitertem Führungszeugnis)
  • Anschrift, Zweck bzw. Aktenzeichen der Behörde (bei behördlichem Führungszeugnis)
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