Schulsozialarbeit (mobil)

Schulsozialarbeit ist ein Instrument der Jugendhilfe bzw. Jugendarbeit. Sie versteht sich als ein spezifischer Zugang der Jugendhilfe zur eigenständigen Lebenswelt Schule (Grundschulen, Humboldtschule und Anne-Frank-Gymnasium nach Bedarf und Anfrage). Sie hat das Ziel, auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, neue Wege der Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendhilfe und Jugendarbeit zu schaffen. Die Arbeit erfolgt in Abstimmung mit der Lehrerschaft und der Schulleitung. Sie stellt eine selbständige an Kindern und Jugendlichen orientierte pädagogische Arbeit in der Institution Schule und in ihrem direkten Umfeld dar. 

Aufgaben und Tätigkeiten im Rahmen der Schulsozialarbeit

Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer Gesellschaft auf, die einem immer schnelleren Wandel unterliegt.

  • Norm- und Wertvorstellungen verändern sich.
  • Unterschiedliche Familienformen stehen nebeneinander, damit häufig auch das Aufwachsen in Ein-Elternteil- oder so genannten "Patchwork"-Familien
  • Freiräume zum Ausprobieren und zum Sammeln von Erfahrungen sind zunehmend weniger vorhanden.
  • Kinder/Jugendliche werden "schneller erwachsen".
  • Der Einfluss neuer Medien steigt stetig.

Diese Veränderungen wirken sich sowohl auf das Familienleben als auch auf das schulische Leben aus. Schüler geraten mehr und mehr in Konfliktsituationen mit Eltern, Lehrern, Mitschülern und mit sich selbst. Lehrer müssen sich oftmals neben ihrer eigentlichen Lehrtätigkeit auch mit dem Sozialverhalten und außerschulischen Problemen der Schüler auseinandersetzen.

Hier setzt die Schulsozialarbeit an. Sie bietet Hilfe bei der Bewältigung und Lösung von Problemen an.


Zielgruppen

Die Schulsozialarbeit spricht konkret drei Gruppen an: Schüler, Lehrer und Erziehungsberechtigte. Diese Zielgruppen nehmen die Angebote der Schulsozialarbeit aus unterschiedlichen Bedürfnissen wahr.

Schüler z.B. mit Fragen zu schulischen Themen (schlechte Noten, Schulunlust, Schulangst, Konflikte mit Lehrern, Konflikte mit Mitschülern) oder zu persönlichen Themen (Konflikte innerhalb der Familie, Beziehungsprobleme, Konflikte in der Clique)

Lehrer z.B. mit Fragen zu einzelfallbezogenen oder gruppenpädagogischen Themen.

Erziehungsberechtigte z.B. mit Fragen zu schulbezogenen Themen (Leistungsabfall, Leistungsverweigerung, Schulverweigerung) oder zu erzieherischen Themen (Verhaltensauffälligkeiten, aggressives Verhalten, Pubertät, Schwierigkeiten in der Familie).


Ziele

  • Aufbau einer professionellen Beziehung durch Vertrauensbildung, durch verlässliche Absprachen und durch Beachtung der Schweigepflicht,
  • Aufbau und Förderung von Eigenverantwortung seitens der Schüler durch Übertragung von Aufgaben, durch gemeinsame Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten nach dem Prinzip der Freiwilligkeit,
  • "Anwaltschaft" für Schüler durch den Einsatz für die Ideen und Rechte der Schüler sowie durch Parteilichkeit für Schüler,
  • Bindeglied zwischen Schülern und Lehrern, zwischen Schülern und Erziehungsberechtigten, zwischen Lehrern und Erziehungsberechtigten und zwischen Schule und Jugendhilfe.


Aufgaben der Schulsozialarbeit allgemein

  • Prävention - Durchführung von Gruppen- und Klassenprojekten zu Themen wie z.B.: Klassengemeinschaft, Soziale Kompetenzen, Umgang mit Gewalt, Sucht
  • Hilfen in konkreten Situationen -  Beratungsgespräche, Elterngespräche, Unterrichtsbesuche, Hausbesuche, Aufbau von Kontakten zu weiteren Beratungsstellen
  • Kooperation z.B. mit Jugendfreizeitstätten, Regionaler Sozialer Dienst, Beratungsstellen, Jugendgerichtshilfe, Sonstigen Einrichtungen der Jugendhilfe


Tätigkeiten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT)

  • Information und Beratung der Schulleitungen und Lehrer
  • Information, Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung der entsprechenden Zielgruppe
  • aufsuchende Sozialarbeit/Hausbesuche zur Umsetzung und Vermittlung der Hilfen aus dem BuT
  • Kooperation mit entsprechenden Stellen (Nachhilfemöglichkeiten, Sportvereine, Musikschule, Familienzentren...) zwecks Ausbau von Angeboten zur besseren Integration der Zielgruppe des BuT
  • enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden behördlichen Stellen für die Abwicklung der Hilfen aus dem BuT (Märkischer Kreis, Stadt Halver, Jobcenter)
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