Bürger Service
Sozialhilfe (H - Z)
Sozialhilfe kann beantragt werden, wenn das eigene Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht und auch kein Anspruch auf andere Leistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Hartz IV, Ausbildungsförderung, Leistungen von Unterhaltspflichtigen) besteht.
Weitere Hilfen (z.B. Krankenhilfe, Bestattungskosten etc.) können im Bedarfsfall gewährt werden.
Die Ansprechpartner informieren Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.
Wir benötigen im Regelfall insbesondere
- vollständige Belege über das Einkommen und Vermögen
- Nachweise über laufende Ausgaben (Miete, Heizkosten etc.).