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Halver.de wieder online, aber....

Aufgrund eines Cyberangriffs war unsere Internetseite seit dem 30.10. offline. Wir arbeiten daran, sie wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Manche Module, wie z.B. die “Suche” oder der “Veranstaltungskalender” sind leider noch nicht wieder funktionsfähig, diese folgen aber in Kürze.

Wenn Sie Fehler finden, melden Sie uns die gerne an a.reich@​halver.de.

VIELEN DANK für Ihre Mithilfe.

Wohngeld - Mietzuschuss, Lastenzuschuss (A - J)

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es als 

  • Mietzuschuss, wenn Sie Mieter von Wohnraum sind, oder als
  • Lastenzuschuss, wenn Sie als Eigentümer Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.

Nähere Informationen finden Sie hier und natürlich bei den unten genannten Ansprechpartnern.

Über den Wohngeldrechner NRW (Wohngeldrechner NRW) finden Sie schnell und unkompliziert heraus, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Dazu geben Sie Ihre Daten einfach in das Online-Tool ein. 

Wichtiger Hinweis:
Die auf Basis Ihrer Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Wohngeld. Dieses können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen.

Den Antrag können Sie entweder

  • persönlich bei uns oder
  • digital stellen.

 

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen. Welche weiteren Unterlagen für Ihren Antrag notwendig sind, Die weiteren notwendigen Unterlagen wie z.B. Einkommensnachweise erfragen Sie bitte bei Ihrer Wohngeldstelle, die auch für die Bewilligung des Wohngeldes zuständig ist. 

Wohngeldgesetz

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