Wahlberechtigung zu den Kommunalwahlen
Wahlberechtigung zu den Kommunalwahlen
Wahlberechtigt für die Kommunalwahl sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag:
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl, also seit dem 29.08.2025 in Halver eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen eine Hauptwohnung, und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Sie sind nicht sicher, ob Sie in Halver wahlberechtigt sind? Das Wahlamt hilft Ihnen hier gerne weiter.
Wahlberechtigte, die zum Stichtag 3. August 2025 in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 24. August 2025 eine Wahlbenachrichtigung. Wenn Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, sollten Sie im eigenen Interesse nachprüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und beim Wahlamt nachfragen.
In der Zeit vom 25. August bis zum 29. August 2025 haben Sie zudem Gelegenheit, das Wählerverzeichnis bei der Stadtverwaltung Halver, Thomasstraße 18, 58553 Halver, einzusehen (Zimmer 22 und 23).
Zum Stichtag 3. August 2025 werden alle Wahlberechtigten automatisch in das Wählerverzeichnis zu den Kommunalwahlen eingetragen.
Umzüge
Wenn Sie in der Zeit vom 4. August bis zum 29. August 2025 innerhalb des Stadtgebiets umziehen, erhalten Sie eine neue Wahlbenachrichtigung mit Ihrer neuen Adresse. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich durch Ihren Umzug ggf. Ihr Wahlbezirk und damit Ihr Wahllokal geändert hat. Sie können nur noch in dem Wahllokal wählen, das für Ihre neue Adresse maßgeblich ist.
Zuzüge - bis 29. August 2025
Sie sind nach dem 3. August nach Halver gezogen? Herzlich Willkommen! Sie erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung, mit der Sie an den Gemeinde- und an den Kreiswahlen teilnehmen können.
Zuzüge aus dem Märkischen Kreis - ab 30. August 2025
Sie sind ab 30. August 2025 innerhalb des Märkischen Kreises nach Halver gezogen? Herzlich Willkommen! Sie erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Sie können jedoch nur noch an der Wahl des Landrates und des Kreistages des Märkischen Kreises teilnehmen.
Unionsbürger, die gemäß § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht bei ihrer Wohnortgemeinde gemeldet sind (z.B. Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung oder Angehörige einer in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen NATO-Streitkraft einschließlich der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen) werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Die von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger müssen auf einem Formblatt den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis spätestens 29.08.2025 bei der Gemeinde zu stellen, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, innehaben. Einem später eingehenden Antrag kann nicht mehr entsprochen werden.
Antragsvordrucke (Formblätter) sind kostenfrei bei der Stadt Halver, Thomasstraße 18, 58553 Halver – Zimmer 22 - erhältlich (Telefon: 02353 73-112, E-Mail: wahlen@halver.de). Die Mitarbeiterinnen des Wahlamtes stehen während der Dienststunden gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.