Wahlberechtigung zur Europawahl
Wahlberechtigung zur Europawahl
Wahlberechtigt für die Kommunalwahl sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag:
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl, also seit dem 29.08.2025 in Halver eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen eine Hauptwohnung, und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Sie sind nicht sicher, ob Sie in Halver wahlberechtigt sind? Das Wahlamt hilft Ihnen hier gerne weiter.
Unionsbürger, die gemäß § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht bei ihrer Wohnortgemeinde gemeldet sind (z.B. Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung oder Angehörige einer in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen NATO-Streitkraft einschließlich der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen) werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Die von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger müssen auf einem Formblatt den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis spätestens 29.08.2025 bei der Gemeinde zu stellen, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, innehaben. Einem später eingehenden Antrag kann nicht mehr entsprochen werden.
Antragsvordrucke (Formblätter) sind kostenfrei bei der Stadt Halver, Thomasstraße 18, 58553 Halver – Zimmer 22 - erhältlich (Telefon: 02353 73-112, E-Mail: wahlen@halver.de). Die Mitarbeiterinnen des Wahlamtes stehen während der Dienststunden gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.