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Bei der anstehenden Kommunalwahl werden der Rat der Stadt Halver, der Bürgermeister, der Kreistag sowie der Landrat gewählt.

Jeder Wähler hat für jede Wahl eine Stimme. Mit der Stimmabgabe für den Bewerber im Wahlbezirk wird auch die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist.


Der Rat besteht aus 34 Mitgliedern, die zur Hälfte in den Wahlbezirken direkt gewählt werden. Die andere Hälfte der Ratsmitglieder wird über die Reserveliste gewählt.

Als Bürgermeister ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, ist der Bewerber gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler für ihn entschieden hat. Erhält von mehreren Bewerbern keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 28. September 2025 eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahl erhalten haben.

Wählbar für den Rat ist jeder Wahlberechtigte, der 

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat (d.h. am 14.09.2007 oder früher geboren ist),
  • seit mindestens 3 Monaten vor der Wahl seinen (Haupt-) Wohnsitz in der Gemeinde hat, also seit dem 14.06.2025 in Halver eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen eine Hauptwohnung, hat.

Als Bürgermeister ist wählbar, wer darüber hinaus das 23. Lebensjahr vollendet hat (d.h. am 14.09.2002 oder früher geboren ist).

Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
 

Allgemeine Informationen

Wahlvorschläge können von

  • Parteien,
  • Wählergruppen und
  • Einzelbewerbern

eingereicht werden.

Einzelbewerber können nur Wahlvorschläge für Wahlbezirke und für die Wahl des Bürgermeisters, nicht aber für Reservelisten vorlegen.

Für die Wahl des Bürgermeisters können auch gemeinsame Wahlvorschläge von den Wahlvorschlagsberechtigten eingereicht werden.

Spätester Termin ist der 69. Tag vor der Wahl,

d.h. bis 7. Juli 2025, 18:00 Uhr (Ausschlussfrist!).

Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, vorher noch behoben werden können.

Für alle Wahlvorschläge einschließlich der erforderlichen Anlagen sind amtliche Formulare zu verwenden, die im Wahlamt kostenlos erhältlich sind (Rathaus, Thomasstraße 18, 58553 Halver, Zimmer 22).

Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem Wahlamt in Verbindung, damit Ihr Druck-Formularpaket vorbereitet werden kann.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, über 

https://www.votemanager.de/parteienkomponente/

die Wahlvorschläge elektronisch zu erfassen und die benötigten Formulare zu erzeugen und auszudrucken.

Verschiedene Plausibilitätsprüfungen stellen sicher, dass z.B. alle erforderlichen Daten erfasst oder Listenplätze nicht doppelt vergeben werden.

Bitte berücksichtigen Sie, dass alle Wahlvorschläge gedruckt und unterschrieben im Wahlamt abgegeben werden müssen! Eine digitale Übermittlung ersetzt dies nicht.

Parteien oder Wählergruppen, welche in der im Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen im Rat der Stadt Halver, im Kreistag, im Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlags aus dem Land im Bundestag vertreten sind, müssen mit den Wahlvorschlägen Unterstützungsunterschriften einreichen.

Dies gilt auch für Einzelbewerber.

Bitte setzen Sie sich vor der Sammlung von Unterstützungsunterschriften mit dem Wahlamt der Stadt Halver in Verbindung, damit Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung gestellt werden können.

Sie benötigen 

  • für den Wahlvorschlag „Bürgermeister“ 170 Unterschriften 
    (Wahlberechtigte des Wahlgebietes - also im Stadtgebiet Halver)
  • für den Wahlvorschlag „Wahlbezirk“ 5 Unterschriften
    (Wahlberechtigte des betreffenden Wahlbezirks)
  • für den Wahlvorschlag „Reserveliste“ 13 Unterschriften
    (Wahlberechtigte des Wahlgebietes).
     
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