Wahlhelfer gesucht

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Für die Durchführung der Kommunalwahlen am 14.09.2025 und ggfls. für die Stichwahlen am 28.09.2025 werden in Halver jeweils rund 147 Wahlhelfer benötigt.

Wahlhelfer kann jeder werden, der selbst wahlberechtigt für die Kommunalwahlen in Nordrhein Westfalen ist. Wahlberechtigt sind alle Deutschen und EU-Bürger, die mindestens 16 Jahre alt sind.

Für die Tätigkeit als Wahlhelfer erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € je Wahltag.

Ich möchte mich als Wahlhelfer für die Kommunalwahlen 2025 zur Verfügung stellen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung sowie aller sonstigen datenschutzrelevaten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Die hier auf freiwilliger Basis eingegebenen personenbezogenen Daten erheben, speichern und verarbeiten wir nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfrage und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen.
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