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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

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Bebauungsplan Nr. 2 "Bolsenbach" 14. Änderung und Erweiterung - Aufhebung

Bebauungsplan Nr. 2 "Bolsenbach"
14. Änderung und Erweiterung - Aufhebung
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Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt im südwestlichen Stadtbereich am Ortseingang von Halver an der Mühlenstraße und umfasst ca. 4600 m² in der Gemarkung Halver, Flur 81 die Flurstücke 455 teilw., 514 teilw., 633, 634, 635 und 636 teilw. Das Plangebiet wird

  • im Nordwesten von der Mühlenstraße mit auf der Gegenseite flankierender Wohnbebauung am Schubertweg im Bebauungsplan Nr. 3 „Auf dem Dorfe“ und
  • im Osten von der bestehenden, im derzeitigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 „Bolsenbach" gelegenen Grundstücken der Wohnbebauung des Birkenwegs begrenzt.
  • Im Süden und Westen geht das Gebiet in eine Grünfläche über. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche ist mit einem Scheunengebäude bebaut.

Ziele der Bebauungsplanänderung

Die Planfläche wird aktuell immer noch landwirtschaftlich als Wiese genutzt. Es sind noch keine Wohngebäude und keine neuen Erschließungsanlagen innerhalb des Geltungsbereiches vorhanden. Nach Rücksprache und in Abstimmung mit dem Eigentümer kann der Bebauungsplan nicht entwickelt werden. Die Flächen stehen nach Aussagen des Eigentümers auch für andere Investoren nicht zur Verfügung.

Das ursprüngliche Planziel für die 14. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 ist entfallen, da das Plangebiet entsprechend den Festsetzungen nicht entwickelt worden ist und auch jetzt nicht entwickelt werden kann. Aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist es daher erforderlich, den Plan aufzuheben. Mit der Erarbeitung eines neuen gesamtstädtischen Planungskonzeptes und der Aufhebung der 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes sollen an anderer Stelle Wohnbauflächen entwickelt und damit einen Beitrag für die Stärkung der Wohnnutzung im Siedlungsschwerpunkt geleistet werden.

Verfahrensstand

  • Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 25.04.2023
  • Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 17.08.2023 bis 18.09.2023 einschließlich
  • Entwurfsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 11.12.2023
  • Öffentliche Auslegung vom 14.12.2023 bis 15.01.2024 einschließlich

Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 6 "Höveler Weg", 17. Änderung

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